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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0247/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

  1. Anlass

Mit Drucksache 0173/2015 wurde die Verwaltung gebeten, im Bericht über die Ergebnisse des Aktionsplans für ein nachhaltiges ökologisches Beschaffungswesen (Drs. 0056/2009) eine Übersicht über die konkreten realen Veränderungen im Beschaffungsverhalten der Stadt seit 2009 vorzulegen und die Ziele der kommenden Jahre (öffentlichkeitswirksam) darzulegen.

 

r die kommenden Jahre soll im Bereich „Textilien und Bekleidung“ insbesondere auf die sozial gerechte und dabei ökologische Herstellung Wert gelegt werden.

 

 

  1. ckblick

Mit Beschluss über Drucksache 0056/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Aktionsplan für ein nachhaltiges ökologisches Beschaffungswesen bei der Landeshaupt-stadt Kiel, ihren Regie- und Eigenbetrieben, Kommunalunternehmen und Gesellschaften mit städtischen Beteiligungen zu erstellen.

 

Dieser Aktionsplan soll sich orientieren an den ILO Kernarbeitsnormen und dem Umset-zungsverfahren der Procura-Meilensteine und umfasst:

 

-          Die Erstellung bzw. Vervollständigung eines Beschaffungsinventars

-          Der Festlegung von produktspezifischen Zielen

-          Der Entwicklung eines Umsetzungsplanes

-          Die Berichterstattung der Ergebnisse in Form eines zweijährigen Berichtes an die Ratsversammlung.

 

 

 

Anknüpfend an die genannte Drucksache gab es im November 2010 einen ersten Bericht über die umweltfreundliche Beschaffung bei der Landeshauptstadt Kiel am Beispiel Informationstechnik und Papier (s.a. Drs. 1005/2010).

 

Auf die Kleine Anfrage; Drs. 0029/2012; wurde dann im Januar 2012 ein „chster Ergebnisbericht“r das 4. Quartal 2012 in Aussicht gestellt.

Dazu kam es in der Folge nicht.

 

 

  1. Vergaberechtliche Rahmenbedingungen

 

Ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für eine auch ökologische Beschaffungspraxis ist das „Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG)“

 

Das TTG gilt in seinen vergaberechtlichen Grundvorschriften grundsätzlich für alle öffent-lichen Aufträge unabhängig von ihrem Auftragswert. Oberhalb der Schwellenwerte gelten primär die bundesrechtlichen Vergabevorschriften, das TTG dagegen dann lediglich ergän-zend in den Bereichen, in denen der Bundesgesetzgeber keine gesonderten Regelungen getroffen hat.

Unterhalb der Schwellenwerte ist das TTG vollumfänglich anzuwenden. Allerdings sind hier die Auftragswertgrenzen der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO) zu beachten.

 

Gemäß § 17 Abs. 1 TTG sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen Kriterien des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zu berücksichtigen.

Diese Verpflichtung findet ihre Grenzen in den haushalterischen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit[1].

 

Ferner ist gemäß § 18 Abs.1 S. 1 TTG bei der Vergabe von Bau-, Liefer und Dienst-leistungen darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.

Die Hinwirkungsverpflichtung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bedeutet jedoch  nicht, dass in jedem Vergabeverfahren von den Bietern Erklärungen und Nachweise gefordert werden müssen. Der Auftraggeber hat sich aber zumindest bei Aufträgen mit einem Gesamtauftragswert von über 15.000 Euro noch vor dem Beginn des Beschaffungs-vorgangs mit der Frage auseinanderzusetzen, ob als Teil der Leistung möglicherweise bestimmte sensible Waren aus gefährdeten Ländern angeboten werden könnten.

 

Das TTG ist zum 01.08.2013 in Kraft getreten.

 

In der städtischen Vergabepraxis findet das TTG über die zum  01.10.2014 in Kraft getretenen „Richtlinien für die Vergabe städtischer Aufträge und für vertragliche Vereinbarungen (Vergaberichtlinien)“ Anwendung.

 

Grundlage für die Vergabe ist danach gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 u.a. das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein TTG).

 

 

 

 

 

  1. Bericht über die aktuelle Praxis

 

r den vorliegenden Bericht wurden Ämter und Unternehmen um Angaben zu ihrer aktuellen Praxis gebeten. Die Rückmeldungen werden nachfolgend dargestellt.

 

  1. Ämter

Personal- und Organisationsamt/IT Amt 01

 

Die Landeshauptstadt Kiel (LHK) ist im Jahr 2011 dem IT-Verbund Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) beigetreten. Die Aufgabe des ITVSH ist die Beschaffung und Vermittlung von Lieferungen und Leistungen für ihre Mitgliedskörperschaften bei und über Dataport. Mit dem Beitritt der LHK zum ITVSH ist eine vergaberechtskonforme Beschaffung (Inhouse-Geschäft) bei Dataport möglich. Seit dem Jahr 2014 wird die komplette Arbeitsplatz-Hardware für die ca. 2.500 EDV-Arbeitsplätze über Dataport beschafft, hierbei handelt es sich um Hardware aus dem Standard-Warenkorb. Aus diesem bezieht auch das Land Schleswig-Holstein seine Hardware.

Auf Nachfrage zu den Ausschreibungskriterien bezüglich der sozialen und ökologischen Kriterien (siehe Stellungnahme) schreibt Dataport:

  • „2015 wurde Dataport vom BMWi und BME mit dem Innovationspreis ausgezeichnet.
    Ausgezeichnet wurde das Konzept zur "Entwicklung von sozialen Kriterien im Rahmen der Hardwarebeschaffung".“
  • „Dataport fordert bei Ausschreibungen von den Anbietern Ökokriterien, die vergleichbar sind mit Umweltlabels wie „Blauer Engel“ und „Energy Star“.“

 

rger- und Ordnungsamt Amt 10

Kommunaler Ordnungsdienst

Die Beschaffung der Dienstbekleidung wird im Vergabeverfahren vergeben. Durch die Verwendung der Vordrucke der Landeshauptstadt Kiel ist die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen automatisch enthalten. Es wird nur an Anbieter vergeben, die diese Erklärung abgegeben haben. Weitere Merkmale wie die Verwendung von Baumwolle aus ökologischem Anbau o.ä. wurden bisher nicht gefordert. Da es sich bei der Dienstbekleidung überwiegend um Schutzkleidung handelt, sind wir an die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung nach DIN EN 471, DIN EN 342 und DIN EN 343 gebunden.

Lebensmittelkontrolleur

Hier werden Untersuchungskittel verwandt, die über einen Mietservice bezogen werden. Besondere Anforderungen wurden nicht gestellt. Weiterhin werden auch Kälteschutzwesten in sehr geringer Zahl beschafft. Auch hier werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Da es sich bei der Dienstbekleidung überwiegend um Schutzkleidung handelt, sind wir an die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung nach DIN EN 342 gebunden.

Überwachungskräfte

Die Beschaffung der Dienstbekleidung wird im Vergabeverfahren vergeben. Durch die Verwendung der Vordrucke der Landeshauptstadt Kiel ist die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen automatisch enthalten. Es wird nur an Anbieter vergeben, die diese Erklärung abgegeben haben. Weitere Merkmale wie die Verwendung von Baumwolle aus ökologischem Anbau o.ä. wurden bisher nicht gefordert. Da es sich bei der Dienstbekleidung überwiegend um Schutzkleidung handelt, sind wir an die Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung nach DIN EN 471, DIN EN 342  und DIN EN 343 gebunden.

 

Feuerwehr Amt 13

 

Mit der Einführung der neuen Einheitsverdingungsmuster im August 2013 mussten die Anbieter die Einhaltung der Mindestlöhne (Tariftreuegesetzt TTG) und der ILO-Kernarbeitsnormen (u.a. Verbot der Zwangsarbeit, der Diskriminierung und der Kinderarbeit, Vereinigungsfreiheit)  r die gelieferten Dienst- und Schutzbekleidungen bestätigen.

Ergänzend wurde von einzelnen Auftragnehmern die Einhaltung der ILO-Standards, u.a. in Tunesien, detailliert beschrieben.

 

Umweltschutzamt Amt 18

 

Die Energieleitstelle hat das Interesse die Stromlieferung zu 100 % auf Ökostrom umzu-stellen. Um dieses Ziel umzusetzen,re aber eine Kündigung und Neuausschreibung der Stromlieferverträge nötig. Um den Anteil Ökostrom kurzfristig zu erhöhen wird im Vermerk (Anlage „Stromlieferung 2017 Ökostromanteil“) vorgeschlagen, die Stromlieferung für das im Bau befindliche Freizeitbad als Ökostrom auszuschreiben (analog zum Neuen Rathaus)

 

Amt für Schulen Amt 52

 

Im Jahr 2011 wurde die Verwaltung durch die Ratsversammlung beauftragt, den Anteil von Essen mit Bio-Qualität in städtischen Kitas und in Schulmensen zu erhen (Drs.0373/2011).

Mit der Geschäftlichen Mitteilung „Neuorganisation des Schulessens an den Kieler Schulen zum Schuljahresbeginn 2014/2015“ (Drs. 0701/2014) wurde unter anderem dargestellt, wie die Umsetzung realisiert worden ist. Dabei galt es, die Finanzierbarkeit des Schulessens unter veränderten Rahmenbedingungen (u.a. Erhöhung des Bio-Anteils, Ausnutzung der vorhandenen Vollküchen und Bildung von Logistikzentren) zu berücksichtigen.

Bei den neu ausgehandelten Verträgen wurde mit den Caterern eine Steigerung des Bio- Anteils auf mindestens 30 % vereinbart. Bis zu diesem Zeitpunkt lag der Anteil bei durch-schnittlich17 %. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass bevorzugt regionale und saisonale Produkte verwendet werden sollen.

 

Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen Amt 56

 

Erstmalig wurde in der Geschäftlichen Mitteilung „Bio-Essen in städtischen Kindertages-einrichtungen“ (Drs. 0997/2010) dargestellt, wie der Anteil von biologisch erzeugten Lebensmitteln an der Mittagsversorgung und weiteren Lebensmittelversorgung erhöht werden kann.

 

Durch Beschluss der Ratsversammlung (Drs.0373/2011) wurde die Verwaltung daraufhin beauftragt, den Anteil von Essen mit Bio-Qualität zu erhöhen.

 

In der Geschäftlichen Mitteilung „Mehr Bio in städtischen Kindertageseinrichtungen“ (Drs. 594/2014) wurde ein Modellprojekt vorgestellt, bei dem bei drei Kindertageseinrichtungen eine Erhöhung des Bio-Anteils bei Lebensmitteln auf 100% vorgesehen wurde.

 

 

 

Die Kindertageseinrichtungen

  • KTE Goethestr.
  • KTE Marienwerderstr.
  • KTE Meimersdorf

haben in Abstimmung mit der Elternvertretung beschlossen, dieses Modellprojekt umzusetzen und die Ernährung der Kinder umzustellen.

Mit den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen wurden die Ergebnisse und die Er-fahrungen der Umstellung ausgewertet:

-          Die Ernährung ist in diesen Kitas zu 100 % auf Bio-Lebensmittel umgestellt worden.

-          Die Eltern sind sehr zufrieden und möchten auf keinen Fall, dass aufgrund etwaiger  Kostensteigerungen auch in Teilbereichen auf konventionelle Lebensmittel zurückgegriffen wird.

-          Die Kostenentwicklung in den Einrichtungen ist extrem unterschiedlich und aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen nicht vergleichbar.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel wird der Anteil der Bio-Lebensmittel in allen städtischen Einrichtungen sukzessive erhöht.

 

r die Beschaffung von Möbeln und vor allem Spielgeräten gibt es Vorgaben, dass nur Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden dürfen. Die Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen muss vom Anbieter bestätigt werden.

 

Immobilienwirtschaft Amt 60

Energiemanagement (60.03)

Im Rahmen der Neuausrichtung des Energiemanagements plant und baut 60.03 Energiever-sorgungsanlagen zur ökologischen Beheizung und Stromversorgung der städtischen Liegenschaften. Bislang gingen neben bestehenden ca. 10 kleineren älteren (>10 Jahre!) Solarstromanlagen seit 2013 zwei moderne größere Solarstromanlagen sowie vier Block-heizkraftwerke zur Strom- und Wärmeversorgung und eine innovative Pelletheizung an Kieler Schulen in Betrieb.

 

Neben diesen Maßnahmen an Gebäuden der Immobilienwirtschaft wird zur Stromversorgung der Straßenbeleuchtung und des Neuen Rathauses ökologisch erzeugter Strom verwendet. Beim Neuen Rathaus ist dies das Ergebnis einer ökologischen Beschaffung, bei der in einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2007 durch die Landeshauptstadt Kiel Qualitäts-kriterien für Ökostrom vorgegeben wurden.

Dienstleistungen

Nach den geltenden städtischen Vergaberichtlinien sind die Ämter und Betriebe verpflichtet, bei allen Vergabe- und Beschaffungsmaßnahmen, Nachhaltigkeitsgesichtspunkte und die ökologische Verträglichkeit zu berücksichtigen. Amt 60 ist daher in diesem Bereich um laufende Aktualisierung und Optimierung bemüht.

 

Bei der Beschaffung und Ausschreibung von verschiedenen Papierprodukten wird grund-sätzlich Recyclingpapier gefordert. Das Druck- und Kopierpapier sowie die Tischkalender sind mit dem „Blauer Engel (100% Recycling) zertifiziert.

Im Reinigungsbereich werden - soweit wie möglich - sinnvolle ökologische Produkte (z. B. als Konzentrate oder in Nachfüllverpackungen) verwendet.

 

Aufgrund eines Beschlusses der Ratsversammlung, werden insbesondere für die städtischen Kindertagesstätten verschiedene biologische Reinigungsmittel (z. B. Geschirrhandspülmittel) beschafft.

Es ist jedoch bei der Beschaffung von Reinigungsmaterialien (z. B. für Geschirrspül- oder Waschmaschinen) grundsätzlich darauf zu achten, dass die von den Geräte- und Maschinenherstellern gemachten Produktvorgaben eingehalten werden.  Alternative Produkte auf ökologischer Basis können hierbei aus Gewährleistungsgründen nicht verwendet werden.

 

Im Bereich der Waschraumhygieneartikel wird insbesondere bei der Beschaffung von Toilettenpapier auf eine ökologische und nachhaltige Beschaffung geachtet, indem als Kriterium „100 % recycling“ gefordert wird. Außerdem wird der Verbrauch von Papierhand-tüchern durch die Beschaffung von Stoffhandtuchspendern eingeschränkt.

 

Der Versuch, Tintenpatronen und Tonerkartuschen als Refill- oder Rebuiltprodukte zu beschaffen, ist aufgrund von Qualitätsmängeln und Geräteherstellervorgaben (und damit zusammenhängenden Gewährleistungsansprüchen) gescheitert.

Hochbau

Gem. TTG § 3 Abs. 5[2] beginnt die Vergabe bei der Ermittlung des Beschaffungsbedarfes, also am Beginn einer Planung eines Projektes.

 

Bei der Immobilienwirtschaft wird bei den größeren Sanierungen und Neubauprojekten am Beginn eines jeden Projektes ein Planungsteam aus Nutzervertretern, Fachplanern und Bauherrenvertretern zusammengestellt. Hier werden die nachhaltigen Projektziele definiert, wie z.B. Raumprogramm, Standard der Barrierefreiheit, Standard der Boden, Wand- und Deckenbeläge (Reinigung über den Lebenszyklus), thermische Behaglichkeit, sommerlicher Wärmeschutz, winterlicher Wärmeschutz, Luftqualität und hygiene, Raumakustik usw..  Dieser Katalog enthält die wesentlichen Kriteriengruppen, die auch beim Bewertungssystem für das nachhaltige Bauen (BNB) Anwendung findet.

 

Daneben werden die Gebäude der Landeshauptstadt Kiel gem. unseres sog. Ratsenergie-standards, der weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus geht, errichtet. Bei den verbauten Holzprodukten wird kein Tropenholz eingebaut, weiter wird selbstverständlich der Ratsbe-schluss bezüglich der Verwendung von PVC- Bauprodukten eingehalten.

 

Die Planungsphase ist die wichtigste Phase im Projekt, da hier die wesentlichen Weichen-stellungen getätigt werden; das Vergaberecht setzt klare Grenzen bei der Bewertung. In der Ausschreibung werden die Projektziele definiert und beschrieben, die Zuschlagskriterien legt im Wesentlichen die VOB fest.

 

Amt für Bauordnung, Vermessung, und Geoinformation - Amt 64

Dienst- und Schutzbekleidung, Sicherheitsausrüstung

Die Kleidung und Schutzausrüstung wird individuell von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Bestellschein in ortsansässigen Firmen beschafft. Wichtigste Entscheidungskriterien sind die Funktionalität (Sicherheit und Wetterschutz), Tragekomfort und Preis. Zur Beurteilung von Sicherheit und Wetterschutz gibt es entsprechende Vorschriften und DIN-Normen, die bei der Beschaffung berücksichtigt werden.

Zur Beurteilung ökologischer Gesichtspunkte fehlen entsprechende Standards. Die Erklärung zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen bei unserer Kleinstmengen-beschaffung von einem Verkäufer zu verlangen, wäre aus Sicht von Amt 64 nicht zielführend.

 

Die Vielzahl an Zertifikaten, Anzahl an Bietern in dem Segment, Prüfbarkeit der Angaben, erforderliche Abwägungen zwischen "ökologisch" und "wirtschaftlich" hindern z.Zt. daran, insoweit "ökologische" Gesichtspunkte bei der Vergabe- /Kaufentscheidung zu berücksichtigen. 

Beschaffung von Druckgeräten und Verbrauchsmaterial - Reproduktion und Druck

Soweit es möglich ist, wird auf ökologische Gesichtspunkte geachtet. Amt 64 arbeitet mit Druckereien zusammen, die FSC[3] zertifiziert sind, d.h. die nachhaltig und klimaneutral

drucken. Das Papier, das die Druckerei von Firmen bezieht, ist ebenfalls FSC-zertifiziert bzw. hat den "Blauen Engel".

 

Verbrauchte Druckplatten und Magnetfolien werden dem Werkstoffkreislauf wieder zugeführt. Bei der Beschaffung von Chemikalien, wird - sofern technisch möglich -

auf umweltschonende Produkte gewechselt (z.B. Öko-Reinigungsmittel).

 

Bei der Beschaffung von Druckgeräten wird auf die Möglichkeit der Entsorgung/ Recycling von Reststoffen (Toner) geachtet.

Beschaffung von Messbussen und Dienstfahrzeugen, Sonstiges

Die Verantwortung für die Ausschreibungen liegt beim Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK). Bei der Auswahl in Betracht kommender Fahrzeuge achten 64 und der ABK gemeinsam auf niedrige Verbrauchswerte und Schadstoffausstöße.

 

Im Übrigen hat 64 weitere Fahrzeugbeschaffungen dadurch vermieden, dass den Mitarbeiter/innen die Nutzung von StattAutos ermöglicht wurde.

 

Tiefbauamt - Amt 66

Abt. Verkehrswegebau (66.1)

Bei den in der Landeshauptstadt Kiel durchgeführten Baumaßnahmen an Verkehrswegen wie Geh- und Radwegen sowie Straßen und Plätzen wird in vielfältiger Art und Weise auf ökologische Randbedingungen Rücksicht genommen.

 

Bereits während des Planungsprozesses gilt der Grundsatz des Vermeidungsgebotes. Dieser fordert, dass kein Grünbewuchs entfernt wird, der nicht zwingend für die Umsetzung der Maßnahme entfernt werden muss. Ferner werden alle unabwendbaren ökologischen Eingriffe möglichst nahe der Maßnahme ausgeglichen.

 

Auch bei der Durchführung der verschiedensten Maßnahmen des Verkehrswegebaus und der Verkehrswegeunterhaltung stehen ein sparsamer und schonender Ressourcenumgang sowohl in finanzieller als auch in ökologischer Hinsicht in besonderem Maße im Vordergrund. Durch die Wiederaufbereitung von Bauabfällen, Bauteilen und Abbruchmaterialien zu neuen Baustoffen und durch deren Wiederverwendung können die natürlichen Rohstoffressourcen geschont und somit für die Zukunft länger verfügbar gehalten werden. Mineralische

Recycling-Baustoffe bestehen in der Regel aus Granulaten, die zum überwiegenden Teil in Europa im Straßenbau verwendet werden.

 

Darüber hinaus werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus und auf dem Bauhof in immer weiter steigendem Maße die Angebote des Carsharings für Dienstfahrten genutzt oder ist der auf dem Steinlagerplatz betriebene Radlader als besonders schadstoff-arm eingestuft.

Abt. Ingenieurbau (66.2)

Ökologische Beschaffung hat kaum Relevanz im Bereich im Rahmen der  Bauaufträge der Abteilung.

 

Entsprechend Formblatt 3 (Verpflichtungserklärung Beachtung Kernarbeitsnormen) können vom Auftraggeber vom Bieter spezielle Nachweise gefordert werden für Bekleidung, Stoffe, Leder-waren, Spielwaren, Sportartikel etc. aber auch für Holz- und Holzprodukte und Naturstein. Letztere sind allgemein für Bauaufträge zwar grundsätzlich relevant, jedoch nicht für die Abteilung Ingenieurbau. Holzprodukte werden aus Gesichtspunkten der Dauerhaftigkeit im Wasser- und Brückenbau nicht mehr verwendet. Fher aufgrund ihrer Dauerhaftigkeit regelmäßig verwendete Tropenhölzer wie Bongossi und Basralocus stehen ohnehin seit Langem auf der Schwarzen Liste. Es wird Stahl und Stahlbeton verwendet. Als Bohlenbelag kommt ausschließlich Kunststoff aus Recyclingmaterial zur Anwendung (analog Hörnbrücke), da Holz nicht tausalzresistent ist. Im Rahmen des Projektes „Kleiner Kiel-Kanal“ sollen ausnahmsweise speziell mit natürlichen Mitteln imprägnierte nordische Hölzer für den Bohlenbelag verwendet werden.

Abt. Verwaltung (66.4)

Arbeitskleidung: Bezüglich der Arbeitskleidung verweist das Tiefbauamt auf den ABK.

 

Grünflächenamt Amt 67

 Beschaffung von Gemeinschaftsgrabsteinen

Seit vielen Jahren werden Gemeinschaftsgrabsteine für die städtischen Friedhöfe beschafft, die einerseits aus Skandinavien stammen (es handelt sich dabei um Bohus- und Vanga-Granit.) und andererseits aus dem Iran.

 

Beschaffung unter Berücksichtigung von ILO-Kernarbeitsnormen:

 

a)      Skandinavien: Hier bestehen europäische Normen, so dass weder Kinderarbeit noch umweltschädigende Arbeitsabläufe zu befürchten sind. Transporte bzw. Energiever-brauch werden als angemessen bewertet.

 

b)      Iran: Für die Beschaffung dieser Steine gibt es zurzeit in Deutschland nur einen Importeur. Mit diesem Unternehmen wurden im Vorwege der Ausschreibung die Verfahrenswege erläutert. Im Iran selber werden für die Gesamtlieferung ausschließlich Rohblöcke gewonnen, wodurch Kinderarbeit ausgeschlossen ist. Diese werden an-schließend entweder nach den Niederlanden verschifft, um dort in einzelne Grabsteine zersägt zu werden, oder alternativ nach Indien, wo sie in einem Unternehmen verarbeitet werden, das durch Zertifikatsnachweis Kinderarbeit ausschließt. Die Beschaffung dieser Steine erfolgt deswegen, weil auf dem Nordfriedhof eine großflächige Gemeinschafts-grabanlage besteht, in der mit der Einrichtung einzelner Gemeinschaftsgräber vor Jahren begonnen wurde, aber noch nicht alle vorgesehenen Plätze mit Grabsteinen belegt sind und das homogene Gesamtbild erhalten bleiben soll. (siehe Anlagen Bescheinigung Grabsteine).

Beschaffung von Arbeits- und Schutzkleidung

Arbeits- und Sicherheitsbekleidung bezieht Amt 67 von Firmen wie engelbert strauss oder Mascot, die auf ihren Homepages darauf hinweisen, dass sie sich soziale Arbeitsbe-dingungen und/oder Umweltschutz zu Eigen machen und dadurch Aspekte der Nachhal-tigkeit in ihren Herstellungsprozess einfließen lassen.

 

Angesichts der „allgemeinen Glaubwürdigkeit“ von Zertifikaten und anderen Nachweisen stellen wir die Web-Hinweise den sonstigen Erklärungen gleich. Aber auch die Funktionalität von Arbeits- und Schutzkleidung ist für das Grünflächenamt aus ökologischen Gesichts-punkten sehr wichtig, da eine lange Haltbarkeit über das 5-Jahres-Mittel gesehen ressourcenschonend auf die Umwelt einwirkt. Wesentliche Bedingungen sind zusätzlich qualitative Mindeststandards hinsichtlich Arbeitssicherheit und Tragekomfort. Besonders der Tragekomfort wirkt unmittelbar auf die Haut und das Wohlbefinden der Menschen im Außendienst, was wiederum ausschlaggebend für die Arbeitsleistung ist.

 

Aufgrund der vorgenannten Beschaffungskriterien plant das Grünflächenamt derzeit keine weiteren Veränderungen.

Auch aufgrund mehrfacher kritischer Berichterstattung in den Medien ist die Glaubwürdigkeit diverser Zertifikate nicht ohne Zweifel. Ökologisch zu bewerten ist aus Sicht des Grün-flächenamtes aber jedes Teil von Arbeits- und Schutzkleidung, das nicht -zum Beispiel durch vorzeitigen Verschleiß- schon nach kurzer Zeit wieder neu beschafft und damit unter er-neutem Verbrauch von Wasser, Strom und Hilfsstoffen hergestellt werden muss. Zugleich entspricht diese Vergabepraxis auch den von den städtischen Vergaberichtlinien vorgege-benen Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

 

  1. Städtische Gesellschaften, Beteiligungen und Eigenbetriebe

Theater AöR

 

Beschafft werden fair gehandelte Waren im Sinne des § 7 der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Von den Lieferanten werden entsprechende Zertifikate bzw. Gütezeichen angefordert.

Die Scheinwerfer in Oper und Schauspielhaus werden sukzessive mit LED-Technik ausgestattet.

 

 

 

MVK

 

Soziale Aspekte finden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge u.a. durch die Berücksichtigung des Tariftreuegesetzes Anwendung. Bei der Beschaffung von Gütern und Waren werden unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften Angebote mit kurzen Transportwegen bevorzugt. Bei der Beschaffung von Berufskleidung werden die Lieferanten verpflichtet, sich der Initiative „sozial-fair“ des Verbandes der Fertigwarenimporteure e.V. (VFI) anzu-schließen.

ZTS

 

Die Energieversorgung erfolgt ausschließlich mit „grünem Strom“. Für das Facility-Management werden ausschließlich E-Fahrzeuge beschafft. Bei der Beschaffung von Baumaterialien wird zunehmend auf die Gewinnung, nachhaltige Verarbeitung und Umweltverträglichkeit der Produkte und auf möglichst kurze Transportwege Wert gelegt.

 

KVG

 

Bei der Beschaffung von Bussen werden gemäß den Vorschriften der Sektoren VO der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen berücksichtigt.

Bei der Fahrzeugbeschaffung werden die Vorgaben des Umweltzeichens „Blauer Engel“ berücksichtigt; hierfür wurde die Fahrzeugbeschaffung der KVG als Beispiel für umwelt-freundliche Beschaffung vom Umweltbundesamt hervorgehoben. Grundsätzlich versucht die KVG durch die Vergabe an regionale Anbieter kurze Transportwege zu erreichen. Der Lieferant der KVG für Dienstkleidung hält auskunftsgemäß die ILO-Kernarbeitsnormen und die ILO-Norm 182 ein.[4]

 

Seehafen

 

Bei Seehafen werden E-Autos und E-Stapler eingesetzt. Es ist geplant, bei entsprechender Leistungsfähigkeit auch E-Zugmaschinen in den Fahrzeugpool aufzunehmen.

 

SFK

 

Die SFK verwendet bereits seit 1996 besonders schwefelarme Kraftstoffe.

Der Lieferant der SFK für Dienstkleidung hält auskunftsgemäß die ILO-Kernarbeitsnorm und die ILO-Norm 182 ein. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird regionalen Anbietern von Produkten und Dienstleistungen der Zuschlag erteilt, um unnötige Transportwege zu vermeiden.

 

Städtisches Krankenhaus

In der aktuellen Praxis wird bei der Beschaffung von Arbeits- und Berufsbekleidung im Städtischen Krankenhaus darauf geachtet, dass die Konfektionäre und Lieferanten Waren aus Deutschland oder dem europäischen Ausland beziehen. In kontinuierlichen Gesprächen wird hierauf hingewiesen und uns dieses auch bestätigt. Bei allen Vergaben und Beschaffungsmaßnahmen wird auf die Nachhaltigkeitsgesichtspunkte und die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Schleswig-Holstein hingewiesen und diese berücksichtigt.

Bei der Beschaffung von Speisen auch im Bereich der Schul- und Kita-Speisen wird auf den regionalen Bezug geachtet, zudem wird 40% Bioanteil berücksichtigt.

 

Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel ABK (inkl. Fahrzeugbeschaffung)

 

Als vergebende Stelle beachtet der ABK die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Beschlüsse der LH Kiel.

Bei öffentlichen Ausschreibungen werden die Angebote unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit der Bieter in Bezug auf die Erklärungen gem. TTG, VOL/VOB und der steuerlichen und sozialen Punkte geprüft.

Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben werden nur verlässliche Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen bekannt ist, dass sie die Vorgaben der LH Kiel einhalten.

Bereits bei der Leistungsbeschreibung im Leistungsverzeichnis wird auf die besonderen Eigenschaften von Produkten im Hinblick auf Nachhaltigkeit und ökologische Verträglichkeit hingewiesen. Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen werden entsprechende Zertifikate angefordert.

Im Rahmen der Angebotswertung werden die Zertifikate geprüft bzw. hinterfragt, wenn diese von „nicht anerkannten Instituten“ ausgestellt worden sein sollten.

Angesichts des Wettbewerbes wird oft von Mitbewerbern auf zweifelhafte Produkte anderer Mitbewerber hingewiesen.

 

Bei der Angebotswertung wird der Preis regelmäßig „nur“ mit 50 % gewertet, so dass Nachhaltigkeit und Ökologie genügend berücksichtigt werden können.

Sollte seitens des Zentralen Einkaufs eine Prüfung aller Angaben im Einzelfall nicht möglich sein, haftet letztlich der Lieferant für die Produkteigenschaften.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 der Geschäftsanweisung für die Beschaffung und den Einsatz von Fahrzeugen bei der Landeshauptstadt Kiel sollen die zu beschaffenden Fahrzeuge hinsichtlich Kraftstoffverbrauchs (CO²-Emmissionen), Lärmemission, Schafstoffemission und Emission kanzerogener Stoffe dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

In speziellen Bereichen, wie z.B. der Stadtreinigung, in der Grünflächenpflege oder in der Lagerhaltung ist der Einsatz von Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben und Treibstoffen zu prüfen (Elektrofahrzeuge, Solarfahrzeuge, Biodiesel-, Erd- und Flüssiggasfahrzeuge),

 

Fairtrade

 

Seit dem 16. September 2013 ist die Landeshauptstadt den Titel "Fairtrade-Stadt Kiel", dem begehrten Siegel von TransFair e.V. aus Köln.

Ein kielspezifisches Logo für die Fairtrade-Stadt Kiel soll sich in der Stadt verbreiten. Diesen Aufkleber bekommen alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der Aktion beim Umwelt-schutzamt der Stadt. Es gibt das Logo auch als Hinterglasversion.

Der Faire Handel garantiert gerechte Preise für Produkte, die in Ländern des Globalen Südens hergestellt werden und unterstützt dort eine eigenständige soziale und umwelt-schonende Entwicklung der Produzentinnen und Produzenten und der Länder insgesamt. Das Fairtrade-Siegel und weitere Nachweise garantieren die Erfüllung der Standards des Fairen Handels.

Im November 2012 fasste die Ratsversammlung den Beschluss vom 8. November 2012, dass Kiel sich an der Kampagne beteiligt und den Titel „Fairtrade-Town“ anstrebt. Als erste Maßnahme wird in den Sitzungen der Stadt und den Büros der Oberbürgermeisterin, der Stadtpräsidentin, der Dezernenten und des Bürgermeisters ausschließlich fair gehandelter Kaffee und Tee verwendet.

 

 

  1. Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes (RPA)

 

Die im Beschaffungswesen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen sich einem zunehmend komplexeren, von Land und Bund und nicht zuletzt der EU beeinflusstem vergaberechtlichen Regelwerk gegenüber.

Je nach Auftragsgegenstand und Auftragsvolumen kann allein schon die „formvollendete“ Vorbereitung und Abwicklung eines Vergabeverfahrens ganz erheblichen Aufwand erfordern. Und dies nicht nur auf Seiten des Auftraggebers, sondern auch auf Auftragnehmerseite.

Zu vergaberechtlichen Aspekten wurde das Rechnungsprüfungsamt (RPA) um eine Ein-schätzung gebeten. Von dort wurde auf den „Statusbericht“[5] verwiesen, aus dem Auszüge nachfolgend wiedergegeben werden sollen:

 

...Grund für die nach wie vor vorhandenen Auffälligkeiten sind einerseits die in diesem Bericht auch an anderen Stellen genannten personellen Situationen in den einzelnen Fachämtern, andererseits aber auch das immer komplexer werdende Vergaberecht mit seiner länderspezifischen Vorgabe in Form des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein.

 

Ab Frühjahr 2016 wird die städtische Vergabepraxis zusätzlich mit einem strukturell und inhaltlich vollständig reformierten Rechtsrahmen konfrontiert sein. Seit kurzem liegt der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zum neuen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Danach wird sich das GWB-Vergaberecht von § 97 § 184 erstrecken, was große Veränderungen in quantitativer wie qualitativer Hinsicht bedeutet. In den kommenden Monaten werden Neufassungen der Vergabeverordnung, der Sektorenverordnung, der Vergabe- und Vertragsordnung, Teil A und erstmalig eine Konzessionsverordnung folgen, um die einschlägigen EU-Richtlinien umzusetzen. Die langjährig angewandte Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A und die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen werden abgeschafft und künftig zusammen und umfassend in der Vergabeverordnung geregelt.

 

r die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fachämtern, die sich nur sporadisch mit Vergaben beschäftigen, wird es nahezu unmöglich sein, die aktuellen Entwicklungen des Vergaberechts zu verfolgen und die Anforderungen an die Rechtssicherheit der Vergaben zu erfüllen. Selbst die Beschäftigten in den Fachämtern, die regelmäßig mit Auftragsvergaben beschäftigt sind, müssen schon jetzt unverhältnismäßig viel Zeit und Aufwand in deren Abwicklung investieren.

 

Sowohl die zuständigen Prüferinnen und Prüfer im RPA als auch die MA in der zentralen Vergabestelle des Rechtsamtes verbringen mittlerweile einen Großteil der Arbeitszeit mit der Beratung und Hilfestellung bei der Durchführung von Vergaben…“

 

 

  1. Fazit

 

Unabhängig davon, dass es ohnehin richtig ist, bei der Beschaffung soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen, erfordert dies das existierende Vergaberecht. Die Rück-meldungen der verschiedenen Bereiche dokumentieren die vielfältigen Aktivitäten.

 

Mit der auch vom RPA genannten Novelle des Vergaberechts deuten sich insgesamt grundsätzliche Änderungen an. Der in diesem Zusammenhang bislang bekannte

Referentenentwurf lässt erwarten, dass es künftig noch gezielter als bisher auch um die Berücksichtigung umweltbezogener und sozialer Belange gehen wird.  (Zitat aus dem Referentenentwurf: „...Gleichzeitig ermöglicht es der neue Rechtsrahmen den Vergabe-stellen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategische Ziele zu nutzen. Dazu gehören vor allem soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte....“)

Es wird deshalb für sinnvoll erachtet, abzuwarten, welche konkreten Veränderungen ober-halb und unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte eintreten, um anschließend eine noch gezieltere Einbindung in die städtische Praxis zu überlegen.

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

 

 


[1] s.a. „Tariftreue- u. Vergabegesetz Anwendungshinweise und Erläuterungen“, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr  und Technologie

[2]  Im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge sollten in jeder Phase des Vergabeverfahrens (Ermittlung des Beschaffungsbedarfes, Festlegung des Auftragsgegenstandes einschließlich Leistungsbeschreibung, Eignungsprüfung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes) ökologische und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt werden.“

[3] Forest Stewardship Council

[4] ILO 182 = Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit

[5]Statusbericht  2014/2015“, September 2015, Drs. 0868/2015, S. 10ff.

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