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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0211/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die anliegende Neufassung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Kiel wird beschlossen.

Die anliegende Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt Kiel wird als Anlage zur Hauptsatzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle und beschlossene Änderungen in die Hauptsatzung und die Zuständigkeitsordnung einzuarbeiten und sie dann in geänderter Fassung herauszugeben.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die aktuelle Hauptsatzung stammt aus dem Jahr 1996 und wurde bereits 14-mal geändert, die Zuständigkeitsordnung wurde 1999 erlassen und 8-mal geändert.

 

Da beide Regelwerke änderungsbedürftig sind, bietet sich jeweils eine Neufassung an. Wie bisher auch wurde das Ziel verfolgt, nur Neues knapp, aber klar zu regeln und ansonsten auf bereits bestehende Vorschriften zu verweisen.

 

Bei den Neufassungen soll die Systematik von § 27 Abs. 1 Satz 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) aufgegriffen werden. Danach trifft die Gemeindevertretung alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten. Sie kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung übertragen, soweit nicht § 28 entgegensteht. Diese Entscheidungen können in einer Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt werden.

 

In der Zuständigkeitsordnung sollen demnach nur noch diejenigen Entscheidungen aufgehrt werden, die die Ratsversammlung zur abschließenden Beschlussfassung an die jeweiligen Ausschüsse generell delegiert.

 

Die Aufgabenbereiche der Ausschüsse finden sich künftig nur noch in der Hauptsatzung. Die Formulierungen sind Ergebnis der Vorberatung der Drucksache 0468/2015 in allen Ausschüssen. (Ausnahme: In § 8 Abs. 1 Ziffer 1 wird „rgerInnen-Beteiligungsverfahren“ ersetzt durch „Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung“, da sowohl Rechtsamt als auch Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen der Mitzeichnung hier eine sprachliche Stringenz und die Ausweitung auch auf Personen ohne Wahlrecht empfohlen haben.) Aus den jeweiligen Zuordnungen ergibt sich, welche Ausschüsse von der Verwaltung bei Beschlussvorlagen und Geschäftlichen Mitteilungen jeweils zu beteiligen sind.

 

In § 14 der Hauptsatzung soll festgelegt werden, welche Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in Sitzungen der Ratsversammlung und der Ausschüsse zulässig sein sollen.

 

Anlage 1 enthält here Hinweise sowie weitere Änderungen und Begründungen zur Neufassung der Hauptsatzung.

 

Das Rechtsamt, der Datenschutzbeauftragte und die Gleichstellungsbeauftragte haben mitgezeichnet.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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Anlagen

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