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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0273/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 1, Ziffer 3 und 4, aufgeführten Handlungsvor­schläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2016/2017

10

286

242

2017/2018

10

88

0

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 1, Ziffer 5

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

2016/2017

0

345


Die in Anlage 2 dargestellten Stellenplanveränderungen werden im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts und im Vorgriff auf den Stellenplan 2017 eingebracht.

 

2.Sofern kein ausreichendes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen oder in Tages­­pflege zur Verfügung steht, sind die Bedarfe von 1- und 2-jährigen Kindern mit individuellem Rechtsanspruch kurzfristig durch geeignete Maßnahmen zu decken.

 

3.r Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gemäß § 24 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten.

 

4.Alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahr­nge) sind mit einem bedarfsgerechten Betreuungsplatz zu versorgen.

 

5.r Grundschulkinder ist gemäß § 24 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten.

 

6.Auf eine veränderte Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist kurzfris­tig zu reagieren. Bestehende Betreuungsangebote sind unterjährig den aktuellen Bedarfen der Eltern anzupassen, sofern die räumlichen Voraussetzungen in den Einrichtun­gen dieses zulassen.

 

7.Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2015 gemäß Anlage 3 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Ziel der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung

Auf Grundlage der fortgeschriebenen und jährlich aktualisierten Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung erfolgte in den vergangenen Jahren ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebo­tes im Krippen-, Elementar- und Schulkindbereich. Das Ziel, für Kinder dieser Altersgruppen eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung zu realisieren und den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, steht für Kiel als kinder- und familienfreundliche Stadt dabei immer im Fokus. Ein gut ausgebautes und vielfältiges Betreuungsangebot in Kindertageseinrich­tungen, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung ist zugleich ein bedeutsamer Standortfaktor im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und Betriebe. Gleichzeitig stellt dieses Angebot einen wichtigen Baustein dar, um das Ankommen und die Integration geflüchteter Kinder zu unter­stüt­zen, die insbesondere seit dem vergangenen Sommer gemeinsam mit ihren Eltern Schutz in un­serem Land suchen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der enorme Bevölkerungszu­wachs die bereits vorhandene große Nachfrage an Betreuungsplätzen weiter steigern wird.

 

In der Bedarfsermittlung und der bedarfsgerechten Angebotsplanung sind grundsätzlich viele Aspekte gleichzeitig zu berücksichtigen, z. B. sich wandelnde Bevölkerungsstrukturen, unterschied­liche Versorgungs- und Nachfragesituationen in einzelnen Stadtteilen und sich fortlaufend verän­dernde Elternbedarfe in Bezug auf das Betreuungsplatzangebot. Durch den Zuzug ge­flüchteter Menschen steht die Verwaltung in Bezug auf die Angebotsplanung vor besonderen Herausforde­rungen, da sich einige Stadtteile innerhalb kürzester Zeit in ihrer Bevölkerungsstruk­tur verändert haben und weiter verändern werden. Dabei sind jedoch nur bedingt Prognosen über lokale Handlungsbedarfe möglich, da die langfristige Verteilung geflüchteter Menschen von vielen ver­änderlichen Aspekten abhängig ist. Aus diesem Grund müssen die bisherigen Annahmen zur erwarteten Bedarfsentwicklung im Stadtgebiet stetig überprüft und angepasst werden.

 

Die Abstimmung über geeignete Maßnahmen erfolgt weiterhin im Zusammenwirken des Jugendamtes, des Amtes für Kinder- und Jugendeinrichtungen, des Amtes für Schulen sowie der Ange­botsträger. Einbezogen werden ebenfalls Informationen aus den Ämtern, die für Stadtplanung und Wohnraumentwicklung zuständig sind. Durch die gute Zusammenarbeit aller Institu­tionen, insbesondere auch mit der städtischen Immobilienwirtschaft, gelingt der bedarfsgerechte Aus­bau verlässlicher Betreuungsplätze im ganzen Stadtgebiet. Eine Stärke des Betreuungsplatz­an­gebots in der Landeshauptstadt Kiel ist die Vielfalt an ver­schiedenen Trägern mit großen und kleinen Einrich­tungen, unterschiedlichen Konzepten sowie an freiberuflich tätigen und bei Trägern sozial­ver­sicherungspflichtig angestellten Tagespflegepersonen. Da­mit wird für Familien ein sehr diffe­ren­ziertes An­gebot vorgehalten, aus dem sie das Bil­dungs- und Betreuungskonzept wählen kön­nen, das ihren Wünschen und Anforderungen ent­spricht und mit ihrer jeweiligen Lebenssitua­tion am besten zu vereinbaren ist.

 

Mit dieser Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung sollen im kommenden Kindergarten- und Schuljahr 2016/2017 weiterhin die bedeutenden Ziele in Bezug auf

 

rderung von Bildung und Chancengerechtigkeit,

Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

vielfältige Betreuungsangebote und somit Wahlfreiheit für Eltern,

bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote,

Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sowie

Stärkung des Wirtschaftstandortes

 

r eine attraktive, familienfreundliche und zukunftsfä­hige Landeshauptstadt Kiel umgesetzt werden.

 

Darüber hinaus soll vor dem Hintergrund des zahlreichen Zuzugs geflüchteter Menschen ausdrücklich auch das Ziel einer gelingenden Integration und Chancengerechtigkeit verfolgt werden, was unter anderem durch Maßnahmen zur Erweiterung des Platzangebotes im Bereich der Kin­dertagesbe­treuung und durch Förderung niedrigschwelliger Angebote (vgl. Anlage 2) gemäß die­ser Beschluss­vorlage un­terstützt werden wird.

 

Die Integration bzw. Inklusion von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen bedeutet, sie unabhängig von ihrer Her­kunft und ihrem religiösen sowie kulturellen Hintergrund individuell zu fördern, ebenso wie alle anderen Kinder auch. Es zeigt sich, dass viele Kieler Einrichtungen im Zusam­menhang mit den neuen Herausfor­derungen auf bereits vorhandene Ressourcen zurückgreifen können. Eine offene Hal­tung und die Bereitschaft, sich auf diese neue Aufgabe einzulas­sen, sind vorhanden. Interkultu­relle Elternar­beit, kultursensibles Handeln sowie eine mehrspra­chige Erzie­hung sollen zukünftig durch Kita-Lotsen in Einrichtungen unterstützt werden. In Zu­sammenarbeit des Jugendamtes mit zwei Trägern werden im ersten Durch­lauf 20 Personen aus­gebildet, die diese Aufgabe in Kindertageseinrichtungen mit hohem Flücht­lingszuzug wahrneh­men werden. In den Stadtteilen Holtenau und Wik mit Gemeinschaftsunterkünften auf dem MFG5-­­Gelände und in der ehemaligen Marinetechnikschule wurde jeweils eine Kinder- und Ju­gend­betreuung ermög­licht, in der u. a. Familien mit ihren kleinen Kindern „kita­hnlich“ betreut werden (Drs. 0270/2015, Drs. 1006/2015). Sie erfahren dort einen Rückzugsort aus den beengten Ver­ltnis­sen der Gemeinschaftsunternfte, erlernen spielerisch Lieder, Rituale und die deutsche Spra­che. Kultu­relle Unterschiede werden erlebbar. Auch Eltern-Kind-Gruppen können eine Brü­cke für Flücht­lingsel­tern sein, um gemeinsam mit ihren Kindern Bildungseinrichtungen in Kiel un­kompli­ziert kennenzulernen. Hier wird eine Ausweitung angestrebt.

 

Frühkindliche Bildungsförderung

Seit dem Jahr 2013 haben Kinder unter 3 Jahren nach ihrem individuellen Bedarf einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kindertagesein­richtungen oder in Tagespflege. Beide Betreuungsformen werden dabei als gleichwertig angesehen und erfüllen den Rechtsanspruch auf Förderung und Betreuung. Mit Stichtag 31. Dezember 2015 konnten 37,7 % der unter 3-jährigen Kinder in Kiel mit einem Betreuungsplatz versorgt werden. Dabei wur­den auch die unter 1-jähri­gen Kinder berück­sichtigt, an die sich das Angebot der Betreuung grundsätzlich ebenfalls richtet. Betrachtet man lediglich die Altersgruppe der 1- und 2-Jährigen mit einem individuell einklagba­ren Rechtsan­spruch, konnten sogar rund 58 % der Kieler Kinder einen Betreuungsplatz in An­spruch nehmen.

 

Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung tragen entscheidend dazu bei, die Entwicklung von Kindern zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Im Rahmen dessen hat der Bildungsas­pekt über die Jahre einen immer größeren Stellen­wert eingenommen. Bereits die ersten Lebensjahre ei­nes Kindes sind für den schulischen und beruflichen Erfolg ent­scheidend. Von Geburt an sind Kinder neugierig. Sie entdecken, erforschen und gestalten stän­dig neue Dinge und lernen so jeden Tag etwas dazu. Bildung ist die aktive und experimentelle Aus­einandersetzung des Kin­des mit seiner Umgebung auf Grundlage seiner bisherigen Lebenserfah­rung. Daraus ergibt sich die Orientierung am ein­zel­nen Kind mit seinen Stärken, Besonderheiten und Entwicklungspoten­zialen. Gleichzeitig spielt die Familie als erster Bildungsort von Kindern eine ebenso zentrale Rolle und die qualifizierten Kräfte in Kindertageseinrichtungen und Tages­pflege übernehmen auch den Eltern gegenüber eine bedeutende Funktion. Da­bei geht es sowohl darum, die Leistungen der Familien anzuer­kennen als auch Unterstützung anzu­bieten, die die Lebensrealität von Kindern und Eltern berücksichtigt. Eine Chancengerechtigkeit und der Aus­gleich individueller Be­nachteiligungen sind Ziele der gemeinsamen Bil­dungs- und Erziehungsar­beit für alle Kinder, um sie zu gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe zu befähigen.

 

Es ist absehbar, dass die steigenden Be­lkerungszahlen auch zu einer höheren Nachfrage von Betreuungsplätzen in der Alterskohorte der unter 3-jährigen Kinder führen und das derzeitige Platzangebot für eine Stadt wie Kiel als Ballungs-, Wirtschafts- und Wissenschaftsregion nicht ausrei­chen wird. Mittelfristig wird weiterhin mit einem Bedarf von 50 % bis 60 % gerechnet. Das Ziel in den nächsten Jahren ist nach wie vor, Bildung und Betreuung mit hoher Qualität in Einrichtungen und Tagespflege an­zubieten, Eltern zu beteiligen und das Betreuungsplatzange­bot nachfrageorientiert zu erwei­tern. Alle Familien sollen entspre­chend ihres individuellen Bedarfs mit einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrich­tung oder in Tagespflege ausgestattet wer­den können. Wie bisher ist ge­plant, das Platzangebot in qualifizierter Ta­gespflege gleichbe­rech­tigt auszubauen.

 

Bedarfsgerechte Elementarbetreuung

r Elementarkinder besteht der Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung grundsätzlich bereits seit 1996, mit dem Erfordernis an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ein be­darfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen. Mit Stichtag 31. Dezember 2015 konnten 97,2 % der Elementarkinder im Stadtgebiet einen Betreuungsplatz in An­spruch nehmen, überwiegend mit Betreuungszeiten von mindestens 6 Stunden pro Tag. Ebenso wie in den vergange­nen Jahren werden zum kommenden Kindergartenjahr Betreuungszeiten vielfach in 6 oder 8 Stunden umgewandelt. Eltern möchten für ihre Kinder oftmals eine ganztägige Betreu­ung in Anspruch nehmen, um ihre Berufstätigkeit nicht einschränken zu müs­sen.

 

Besondere Herausforderungen in der Versorgung stellen weiterhin Kinder dar, die kurz vor dem Schuleintritt stehen und denen aufgrund voll belegter Einrichtungen kurzfristig kein Betreuungsplatz mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Für Kinder mit Migrationshintergrund ist der Be­such einer Kinderta­geseinrichtung jedoch besonders wichtig. Deshalb verfolgt die Landes­haupt­stadt Kiel nach wie vor das Ziel, genügend Betreuungsplätze auszubauen, um für jedes Elemen­tarkind einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Es wird für diese Altersgruppe weiterhin eine Versor­gungs­quote von 100 % angestrebt. Ein Platz­ausbau ist damit unumgänglich. In Bezug auf den Rechtsanspruch und die derzeitige Bedarfslage be­deutet dies für die Stadt, ein ausreichen­des, aber auch nachfrageorien­tiertes und damit bedarfs­gerechtes Betreuungsangebot für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt vorzuhalten. Nur dann können die Ziele Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gute frühkindli­che Bildung erreicht werden.

 

Betreuung und Förderung von Schulkindern

Einen individuellen und damit einklagbaren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wie bei Kindern unter und über 3 Jahren gibt es für Grundschulkinder nicht. Ähnlich wie bei den Ganztags-Elementarplätzen hat der öffentliche Jugendhilfeträger ein bedarfsgerechtes Angebot vorzu­halten. Aufgrund der ständig stei­genden Nachfrage berufstätiger Eltern ist bereits im Rahmen der Bedarfsplanung für Kinder­tagesbe­treu­ung 2014/2015 beschlossen worden, die Zielquote von 70 % auf 80 % anzuheben. Die Landeshauptstadt Kiel hat sich zum Ziel gesetzt, allen Kindern im An­schluss an den Schul­unterricht bei Bedarf einen entsprechenden Betreuungsplatz anzubieten. Dies ist in den vergangenen Jahren gelungen. Am Stichtag 31. Dezember 2015 haben 72,9 % der Grund­schulkinder einen Schul­kindbetreuungsplatz in Anspruch genommen, sodass hier eine Steigerung in der Versorgung um 1,6 Prozentpunkte zu verzeichnen ist.

 

Grundsätzlich soll die Umsetzung der bisherigen poli­ti­schen Beschlüsse (Drs. 0313/2011, Drs. 0268/2012, Drs. 0275/2013, Drs. 0354/2014, Drs. 0313/2015) verfolgt werden. Dies bein­haltete bislang den Ausbau der Betreuungsplätze am Schulstandort und damit eine mittelfristige Verlagerung der Hortplätze an die Schulen. Auf diese Weise sollte das Ziel erreicht wer­den, frei wer­dende Räum­lichkeiten in Kindertageseinrichtungen für den notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen für unter und über 3-jährige Kin­der nutzen zu können. Im Zusammenwirken der verschiedenen Ak­teure ist der Prozess der Verlagerung in den vergangenen Jahren weiter fort­geschritten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung werden nun jedoch na­hezu alle räum­lichen Kapazitäten an den Schulen für DaZ-Klassen[1] benötigt, sodass zunächst geprüft wer­den muss, ob und an welchen Schulstandorten sowie nach welchem Zeitplan ein weiterer Ausbau tatsäch­lich vollzogen werden kann.

 

Bisher sieht das Konzept des Landes nicht vor, dass geflüchtete Kinder im schulpflichtigen Alter an den Nachmittagsangeboten der Grundschulen teilnehmen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der DaZ-Basisstufe werden die Kinder zunächst stundenweise und später in Vollzeit in der DaZ-Aufbaustufe an den regulären Grundschulen unterrichtet. Sie sind dann Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule und damit auch berechtigt, gemeinsam mit den anderen Kindern am Mittagessen und an den Nachmittagsangeboten der Grundschule teilzunehmen. In der Regel dauert es ca. 12 Monate, bis Kinder aus der Basisstufe in die DaZ-Aufbaustufe wechseln. Es bleibt aufgrund der aktuellen Entwicklungen abzuwarten, ob eine Umsteuerung zu anderen Anforderungen für den bedarfsgerechten Ausbau führt.

 

Im vergangenen Jahr hat das Land per Erlass die Möglichkeit geschaffen, die Landesfördermittel für Be­triebskosten flexibel auch für Betreuung am Schulstandort einzusetzen. Dies bietet für die Stadt Kiel jedoch keinerlei Vorteile. Das Land bezieht sich statistisch auf die Hortplätze des jeweiligen Vorjahres. Kiel hat aber bereits seit 2009 zahlreiche Hortplätze an Schulen verlagert, so­dass die Fördersumme von Jahr zu Jahr schrumpft. Zudem erfüllen die momentanen Betreuungsangebote an Schulen nicht die hohen Fördervoraussetzungen des Landes.

 

Leider zeichnet sich auch weiterhin keine Landesförderung bei den Investitions­kosten ab. Die Finanzierung für An- und Umbauten im Rahmen der Erweite­rung von Schulkindbetreuung am Schulstandort erfolgt ausschließlich durch Mittel der Landes­hauptstadt Kiel. Einerseits soll eine bedarfsdeckende An­zahl von Plätzen für Krippen- und Ele­mentarkinder in ehemaligen Horträumen geschaffen werden, andererseits hat die Stadt das Ziel, quantitativ aus­reichende und quali­tativ gute Betreuungsangebote am Schulstandort vorzu­halten. Beide Aufgaben, die Verlagerung von Hortplätzen an die Schulen sowie die Schaffung von Krippen- und Elementarplätzen, sind mit hohen Investitionskosten verbunden, die nur zum Teil oder gar nicht refinanziert werden.

 

II. Aktuelle Situation

Mit Stand 31. Dezember 2015 betreiben in der Landeshauptstadt Kiel 86 verschiedene Trägerorganisationen 152 Kindertageseinrichtungen sowie 55 Einrichtungen der Schulkindbetreuung am Schulstandort. Zusammen mit freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen werden dadurch insgesamt 14.965 öffentlich geförderte Plätze für Kindertagesbetreuung bereit­gestellt, davon 2.542 Plätze für unter 3-Jährige, 6.796 Plätze für Elementarkinder sowie 5.627 Plätze für Grundschulkinder. Im U3-Bereich beträgt der Anteil von Plätzen in Tagespflege 18,8 %.

 

Durch neue Maßnahmen sowie Umwandlung und bedarfsgerechten Abbau von bereits beste­henden Plätzen konnte der Ausbau der Kindertagesbetreuung gegenüber dem Vorjahr um insge­samt 579 Plätze bzw. 4 % gesteigert werden, wie die folgende Tabelle im Detail zeigt:

 

Kohorte/Betreuungsform

Plätze

Stand
31.12.2015

Veränderung zum Vorjahr

U3

Krippen

1.755

+155

Altersgemischte Gruppen

308

+12

Tagespflege, freiberuflich

301

-35

Tagespflege, soz.vers.pflichtig angestellt

178

-5

Gesamt

2.542

+127

Ele­-

mentar

Regelgruppen

5.934

+89

Altersgemischte Gruppen

615

+25

Integrative Gruppen

210

-1

Kindergartenähnliche Gruppen

16

0

Tagespflege

21

-6

Gesamt

6.796

+107

Schul-

kind-

betr.

Horte

923

-81

Betreute Grundschulen

2.101

+100

Gebundene Ganztagsschulen

1.367

+36

Offene GTS m. bedarfsorientierter Betreuung

395

+155

Offene Ganztagsschulen

753

+136

Sonstige Schulkindbetreuung

84

-1

Tagespflege

4

0

Gesamt

5.627

+345

 

Aufgrund der Schaffung dieser zusätzlichen Kapazitäten konnte die gute Ausgangslage bei der Ver­sor­gung von unter 10-jährigen Kindern im Rückblick auf das Jahr 2014 in etwa beibehalten wer­den. Im Hinblick auf die erwarteten Quoten ist die Versorgung allerdings hinter den Zielen zurückge­blieben, die mit der letzten Bedarfsplanung beschlossen wurden (Drs. 0313/2015). Ursache dafür ist die reale Entwicklung der Kieler Bevölkerung im Jahr 2015, die signifikant von der letzten Ein­wohnerprognose aus 2014 abweicht. Demnach waren für Ende des Jahres 19.663 Kinder unter 10 Jah­ren vorausberechnet worden. Tatsächlich lebten am 31. Dezember 2015 jedoch 20.504 Personen dieser Alterskohorte in Kiel, was einer Abweichung von der Prognose von 4,3 % ent­spricht.

 

Die Entwicklung der Altersgruppen im Vergleich zur Prognose:

 

Bevölkerung

0 - < 3 J.

3 - < 6 J.

6 - < 10 J.

Gesamt

3 - < 6,5 J.

Prognose 31.12.2015

6.472

5.816

7.375

19.663

6.730

Ist-Stand 31.12.2015

6.750

6.038

7.716

20.504

6.990

Differenz

278

222

341

841

260

 

Die Entwicklung der Altersgruppen im Vergleich zum Vorjahr:

 

Bevölkerung

0 - < 3 J.

3 - < 6 J.

6 - < 10 J.

Gesamt

3 - < 6,5 J.

Ist-Stand 31.12.2014

6.400

5.835

7.409

19.644

6.776

Ist-Stand 31.12.2015

6.750

6.038

7.716

20.504

6.990

Differenz

350

203

307

860

214

 

Das unerwartet hohe Bevölkerungswachstum in der Altersgruppe der unter 10-Jährigen hat zur Folge, dass den vorhandenen Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung Ende 2015 bereits so viele Kinder gegenüberstanden, wie sie in etwa für das Jahr 2018 (U3- und Elementarbereich) bzw. 2022 (Schulkindbetreuung) prognostiziert waren.

 

Prognose (jeweils zum 31.12.)

Bevölkerung

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

0 - < 3 J.

6.472

6.653

6.723

6.777

6.824

6.900

6.962

6.962

6.960

6.947

3 - < 6,5 J.

6.730

6.753

6.847

6.977

7.107

7.237

7.331

7.370

7.395

7.406

6 - < 10 J.

7.375

7.391

7.375

7.357

7.403

7.461

7.603

7.742

7.879

7.943

 

Aufgrund dessen, dass die Planzahlen somit überholt sind, bietet die Prognose keine ausreichende Grundlage mehr für eine detaillierte Vorausberechnung zukünftiger Versorgungsquoten. Gleichzeitig ist ein ge­zielter Ausbau der Kindertagesbetreuung unabdingbar, da mit ei­nem weite­ren Bevölkerungszu­wachs zu rechnen ist. Zusammen mit der Abteilung Statistik des Bürger- und Ordnungsamtes sowie dem Entwickler der Prognosesoftware, Fa. Boelplan A/S, prüft das Ju­gendamt zurzeit, wann und wie eine neue Bevölkerungsvorausberechnung erstellt werden kann.

 

Die hohen Einwohnerzahlen resultieren im Wesentlichen aus dem starken Zuzug von geflüchteten Menschen, der bereits im Jahr 2014 eingesetzt hat. Mit Stand 29. Februar 2016 leben insge­samt 3.777 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Kiel, davon 212 unter 3-Jährige, 219 Kinder zwischen 3 bis unter 6 Jahren sowie 266 Schulkinder zwischen 6 bis unter 10 Jahren. Die Gruppe der unter 10-Jährigen macht somit 697 Personen (18,5 %) aus. Die Anlage 4 dieser Beschluss­vorlage enthält weitere Auswertungen dazu, insbesondere die Verteilung der unter 10-jährigen Asylbe­werberinnen und Asylbewerber auf die verschiedenen Unterkunfts­arten und Wohngebiete.

 

Es ist davon auszugehen, dass die hiesige Bevölkerung auch innerhalb der Altersgruppe der unter 10-Jährigen durch Zuzüge von Geflüchteten zukünftig weiter anwachsen wird. Wie bereits im Rahmen der letzten Bevölkerungsvorausberechnung sowie der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2015/2016 erwähnt, war und ist dieser Zu­wachs jedoch konkret nicht prognostizierbar. Auch wenn mittlerweile an verschieden Stel­len um­fangreiche Erhebungen vorliegen, so beziehen sich diese Daten lediglich auf die Gegen­wart. Aussagekräftige und belastbare Vorausberechnungen über mehrere Jahre in die Zukunft können daraus aktuell nicht abgeleitet werden, da hierfür verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssten, die in der Regel unbekannt sind. Hierzu zählen unter anderem

 

die Anzahl von geflüchteten Menschen insgesamt, die in Kiel Asyl beantragen,

die Anzahl von Familien sowie Anzahl, Alter und Geschlecht aller Familienangehörigen,

der Zeitpunkt, wann Geflüchtete nach Kiel kommen, auch unter dem Aspekt des Familiennachzugs,

die Verteilung Geflüchteter auf die Gemeinschaftsunterkünfte im Stadtgebiet nach Anzahl und Zeitpunkt,

die Aufenthaltsdauer pro Person in den Gemeinschaftsunterkünften,

die Dauer und der Ausgang des Asylantragverfahrens,

der Verbleib pro Person nach Bezirk/Stadtteil, Anzahl und Zeitpunkt.

 

Darüber hinaus ist jedes einzelne Kriterium von globalen Entwicklungen, politischen Entscheidungen sowie konkreten Planungen vor Ort abhängig, z. B. Wohnungsbestand, Neubautätig­keit etc.

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz gilt für einen Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern, dass diese über eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU, Aufenthaltser­laubnis oder Blaue Karte EU verfügen müssen. Das bedeutet, dass Geflüchtete, die einen Asylan­trag stellen, Familienangehörige zunächst nicht nachholen können. Das Asylantragsverfahren muss erst abgeschlossen sein. Da Ausländerinnen und Ausnder ab diesem Zeitpunkt jedoch Freizügigkeit genießen, was insbesondere die Wohnsitznahme beinhaltet, blei­ben etwaige Familiennachzüge ebenfalls eine unbekannte Größe.

 

Ausgehend vom Ausbaustand am 31. Dezember 2015 müssten insgesamt 898 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, um den jeweils angestrebten Versorgungsgrad zu erreichen, der mit der Fortschreibung und Aktualisierung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung 2015/2016 zuletzt beschlossen wurde (Drs. 0313/2015):

 

Versorgung

U3

Elementar

Schulkindbetr.

Ist-Quote 12/2015

37,7%

97,2%

72,9%

Ziel-Quote 12/2015

40,0%

100,0%

80,0%

Fehlbedarf

2,3%

2,8%

7,1%

Fehlbedarf in Plätzen

158

194

546

 

Wird die Anzahl der unter 10-Jährigen weiter zunehmen, wovon derzeit ausgegangen werden muss, erhöht sich der jeweilige Platzfehlbedarf entsprechend. Dem lässt sich nur durch einen konsequenten Ausbau des Betreuungsangebotes begegnen.

 

Diese Betrachtung gilt jedoch lediglich für das Kieler Stadtgebiet als Gesamteinheit. Der Platzbedarf kann in einigen Stadtteilen wesentlich höher ausfallen als in anderen, je nachdem, wie aus­geprägt das jeweilige Nachfrageverhalten vor Ort ist. Dies gilt insbesondere für den U3-Bereich. Auch bei der Schulkindbetreuung zählt die Bedarfslage im Quartier, da hier grundsätzlich der Standort der Schule ausschlaggebend ist. Ein zusätzliches Instrument für die Bedarfsermittlung ist daher die Warteliste der Kindertageseinrichtungen. Mit Stand März 2016 wurden insgesamt 1.323 Anmeldungen für die Zeit bis Ende Oktober 2016 ermittelt.

 

Dabei ist anzumerken, dass die meisten Eltern, die in Kiel Asyl beantragt haben, ihre Kinder noch nicht bei Tagespflegepersonen oder in Kindertageseinrichtungen angemeldet haben. Insofern ist im Jahresverlauf mit Bezug eigenen Wohnraums mit einer Zunahme von Anmeldungen der 2- bis unter 6-jähri­gen Kinder zu rechnen.

 

Die Warteliste im Einzelnen:

 

Anzahl der Anmeldungen für

Stadtteil

Krippen-
betr.

Elementar-
betr.

Schulkind-

betr.

Altstadt

0

0

0

Blücherplatz

16

8

3

Brunswik

24

6

3

Damperhof

13

4

5

sternbrook

21

8

0

Ellerbek

12

17

8

Elmschenhagen

38

36

12

Exerzierplatz

26

7

0

Friedrichsort

8

5

1

Gaarden-Ost

51

61

2

Gaarden-Süd u. Kronsburg

26

16

0

Hassee

19

6

10

Hasseldieksdamm

25

17

0

Holtenau

12

7

0

Meimersdorf

13

25

6

Mettenhof

55

143

7

Moorsee

2

4

0

Neumühlen-Dietrichsdorf

38

32

0

Pries

15

29

5

Ravensberg

43

10

1

nne

0

0

0

Russee

21

11

10

Schilksee

9

4

19

Schreventeich

39

16

4

Suchsdorf

11

5

7

dfriedhof

16

12

8

Vorstadt

8

5

0

Wellingdorf

18

19

1

Wellsee

14

13

0

Wik

67

25

0

Gesamt

660

551

112

 

Schwierig bleibt weiterhin die Versorgung von Kindern, die im Laufe des Kindergartenjahres das 1. oder 3. Lebensjahr vollenden und einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz haben. Häufig ist dann kein entsprechender Platz mehr vorhanden, da die Einrichtungen zu Beginn des Kindergartenjahres ihre Gruppen voll belegen und Plätze in der Regel erst wieder mit Ende des Kindergartenjahres vakant werden. Würden im Gegensatz dazu Plätze über einen län­geren Zeitraum frei- bzw. zusätzlich vorgehalten werden, würde dies zu Mehrkosten führen, die mit der derzeitigen städtischen Haushaltslage nicht vereinbar sind. Aktuell wird zu­min­dest ein Teil dieser Kinder durch Fluktuationen berücksichtigt.

 

III. Finanzielle Auswirkungen

Nachfolgend dargestellt werden die aufzuwendenden Betriebskosten der Landeshauptstadt Kiel sowie die Investitionskosten für die kommenden Kindergarten- und Schuljahre nach heutigem Kenntnisstand. Zusätzlich aufgeführt ist die Entwicklung des kommunalen Eigenanteils in Bezug auf die Betriebskosten des Jahres 2014.

 

Betriebskosten

Kiel wendet im Haushaltsjahr 2016 und in den folgenden Jahren die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf:

 

Beschlossene Haushaltsmittel

2016

2017

2018

Teilplan 211 Betreute Grundschulen

3.028.800 €

3.528.800 €

4.028.800 €

Teilplan 361 Tagespflege

8.005.700 €

8.250.500 €

8.315.300 €

Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen

100.114.300 €

102.201.900 €

103.750.700 €

Gesamt

111.148.800 €

113.981.200 €

116.094.800 €

 

Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat nach jetzigem Planungsstand haushaltsrecht­liche Mehraufwendungen zur Folge. Diese sind in 2016 je nach Mittelabfluss gesondert zur Verfügung zu stellen und müssen für die Folgejahre mit den entsprechenden Summen bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden.

 

Übersicht der Mehraufwendungen

2016

2017

2018

Betriebskosten Kitas freier Träger

496.500 €

2.431.000 €

2.851.000 €

Städtische Personalkosten

425.591 €

1.010.616 €

1.021.153 €

Betriebskosten Betreute Grundschulen

103.100 €

202.900 €

202.900 €

Gesamt

1.025.191 €

3.644.516 €

4.075.053 €

 

Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2015/2016 zum 1. August beschlossen wurden und mit entsprechenden Mitteln beplant waren, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten zum Stichtag 31. März 2016 beträgt rund 1,74 Mio. Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2015 und zur De­ckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushaltskonsolidierung verwen­det. Ebenso für das Kindergartenjahr 2016/2017 können sich die Mehraufwendungen durch nicht um­gesetzte Mnahmen reduzieren.

 

Gesamtförderung für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren durch Bund und Land

Insgesamt lässt sich eindeutig erkennen, dass die Fördersummen durch Bund und Land deutlich gestiegen sind:

 

Summen der rdermittel

2013

2014

2015

2016

r Altersgruppe 0 - < 3 J.

7.622.128 €

8.321.350 €

10.687.626 €

11.116.936 €

r Altersgruppe 3 - < 14 J.

7.319.235 €

7.845.190 €

8.157.640 €

8.919.462 €

Gesamt

14.941.363 €

16.166.540 €

18.845.266 €

20.036.398 €

 

Entwicklung des kommunalen Eigenanteils

Der kommunale Eigenanteil stieg im Jahr 2014 auf insgesamt rund 56,5 Mio. Euro. Die Ausgaben beliefen sich auf rund 83,2 Mio. Euro, die Einnahmen erhöhten sich auf rund 26,7 Mio. Euro. Das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben verändert sich zugunsten der Stadt: Im Jahr 2012 musste Kiel 71,2 % der Kosten selbst tragen, im Jahr 2013 waren es noch 70,5 % und im Jahr 2014 67 %. Für das Jahr 2015 liegt derzeit noch kein Betriebsergebnis vor (Details hierzu siehe Anlage 5).

 

Investitionskosten

Mit der Haushaltssatzung wurden 3,075 Mio. Euro für das Planjahr 2016, 4,465 Mio. Euro für das Planjahr 2017 und 1,110 Mio. Euro für das Planjahr 2018 an Investiti­onskosten für Neu- und Erweiterungsbauten, inklusive des Inventars von Kindertageseinrichtun­gen und Betreuten Grundschulen, sowie für Sanierungsmaßnahmen angemeldet (Details hierzu siehe Anlage 5). Über diese Beträge hinausgehende notwendige Investitionskosten zur Schaffung neuer Betreuungs­plätze insbesondere in den Stadtteilen Mettenhof, Neuhlen-Dietrichsdorf und Gaarden-Ost, in denen ein erheblicher Ausbaubedarf besteht werden für Einrichtun­gen in freier Trägerschaft über die laufenden Betriebskosten zu finanzieren sein, sofern keine zusätzli­chen investiven Mittel in den Folgejahren bereitgestellt werden können. Investitionskosten können trägerunabhängig weiterhin durch Bundes- und Landesmittel gefördert werden.

 

Haushaltsvorbehalt

Der Haushalt der Landeshauptstadt Kiel ist defizitär und wird seit Jahren vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein nur mit Auflagen genehmigt. Die in dieser Vorlage genannten Investitionen, zusätzlichen Aufwen­dungen für den Ergebnisplan und Zuwächse im Stellenplan stehen daher unter dem Vorbehalt des Nachtragshaushalts 2016 und der kommenden Haushalte. Das gilt insbesondere im Hin­blick auf die zu überarbeitende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2020 unter Berücksichtigung der gesamtstädti­schen Prioritäten.

 

Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitions­programm „U3-Ausbau“

Aus den bisherigen Investitionsprogrammen von Bund und Land sind für den Ausbau der Kieler Kindertagesbetreuung insgesamt 14.185.706,78 Euro eingesetzt worden. Im Jahr 2015 waren dies Mittel in Höhe von 917.092,90 Euro zuzüglich Verwaltungs­kostenpauschale (regelmäßig 1 % bei Landesmitteln für freie Träger), die gebunden werden konnten. Aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“[2] vom Land Schleswig-Holstein stehen weitere Bundesmittel in Höhe von 1,708 Mio. Euro für den Ausbau der U3-Tagesbetreuung in der Lan­deshauptstadt Kiel bis zum 30. April 2016 zur Verfügung. In der Kürze der Zeit bedeutet die Mit­telbindung eine intensive Herausforderung. Ergänzend werden Landesmittel in Höhe von 1,125 Mio. Euro für die Schaffung zusätzlicher Elementarplätze oder zur Sicherung bereits bestehender Plätze für Kinder von 0 bis unter 6 Jahren undr die Qualitätsverbesserung in Kindertagesein­richtungen bereitgestellt. Ebenso sind Investitionen zur Schaffung von Räumlichkeiten als Fami­lienzentrum förderfähig. Von diesen Mitteln wurde bereits ein Betrag in Höhe von 3.718,77 Euro bewilligt. Der restliche Betrag ist durch den Neubau eines freien Trägers und die Förderung von Familienzen­tren ver­plant.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG)

Zur Stärkung finanzschwacher Gemeinden stellt der Bund seit 2015 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung. Das Land hat eine Richtlinie zur Umsetzung des KInvFG entwickelt, nach der insgesamt 4,181 Mio. Euro für Kindertageseinrichtungen in der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung ge­stellt wer­den zu jeweils 50 % für den kommunalen und die freien Träger. Förderfähig sind Maßnahmen, die vor allem der Ertüchtigung der Gebäude von Kindertageseinrichtungen dienen.

 

Weitere Erlasse zur „rderung von Fachberatung und Familienzentren“ und „Qualitsent­wicklung in Kindertageseinrichtungen“

In den Jahren 2016 und 2017 werden jeweils 160.440 Euro zur Förderung der Fachberatung zur Verfügung gestellt. Für die elf vorhandenen Familienzentren werden 275.000 Euro bereitgestellt. Die Mittel zur Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen wurden im Jahr 2015 erstmalig vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ausgeschüttet. Der Erlass zur Förderung der Qualitätsentwicklung 2016/2017 befindet sich noch im Anhörungs­verfahren. Die der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Qualitätsentwicklung für 2016 und 2017 werden voraussichtlich jeweils 502.713 Euro betragen.

 

In der Zusammenfassung bedeutet dies eine zu begrüßende deutlich erhöhte Förderung durch Land und Bund sowohl im Bereich der Betriebskosten als auch der Investitionskosten. Die freien Träger und das Jugendamt gleichermaßen würden allerdings eine Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels deutlich bevorzugen. Dies würde am meisten dazu beitragen, Kinder in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu stärken sowie kontinuierliche frühe Bildung, Erziehung und Betreu­ung mit einem verbesserten Personalschlüssel zu ermöglichen.

 

Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen sowie Darstellungen und Erläuterungen im Detail sind der Anlage 5 zu entnehmen.

 

IV. Ausblick

Durch die bereits in den Vorjahren beschlossenen Maßnahmen, mit deren Realisierung in den Jahren 2016 und 2017 gerechnet wird, werden folgende Betreuungsplätze im Krippen- und Elementarbereich ge­schaffen bzw. im Schulkindbereich von den Horten an den Schulstandort verla­gert (Anlage 1, Ziffer 1):

 

im Kindergartenjahr

r unter 3-Jährige

r Elementarkinder

r Schulkinder

2016/2017

25

43

0

2017/2018

0

0

-8

 

Insgesamt werden im Rahmen von verlässlicher Betreuung an Schulstandorten aufgrund neuer Anträge 349 Plätze für Grundschulkinder zusätzlich geschaffen. Demgegenüber stehen im Jahr 2016 Platzre­duzierungen im Bereich der Offenen Ganztagschulen in Höhe von 87 Plätzen sowie im Hortbereich in Höhe von 20 Plätzen. Hinzu kommt eine weitere Reduzierung im Hortbereich in Höhe von 8 Plätzen im Sommer 2017. Im Ergebnis erfolgt demnach kein Abbau, sondern eine deutliche Erweite­rung des Angebots im Schulkindbereich um 234 Betreuungsplätze.

 

r die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt wurden unterjährig insgesamt acht neue Gruppen mit 126 Betreuungsplätzen realisiert, die aufgrund des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme noch nicht im Ausbaustand (vgl. Anlage 3) berücksichtigt sind. Diese Plätze erweitern das bestehende Betreuungsangebot in Ergänzung zu den bereits beschlossenen Maßnahmen bedarfsge­recht: Für Metten­hofer Kinder konnten 20 Elementarplätze in Form einer Waldgruppe des AWO Kinderhauses Nar­vikstraße sowie 66 Elementarplätze als Außenstelle des städtischen Familien­zentrums Osloring neu geschaffen werden. Diese Maßnahmen dienen als Interimslösung bis zur Inbetriebnahme einer neuen 5-gruppigen Einrichtung in der Stockholmstraße, die für Sommer 2017 geplant ist. Für unter 3-jährige Kinder gingen unterhrig zwei Gruppen mit 20 Krippenplät­zen im Stadtteil Exerzierplatz (Pädiko, Kita Colorito) und jeweils eine Gruppe mit 10 Krippenplät­zen in Neumühlen-Dietrichsdorf (Kirchenkreis Altholstein, Noahs Arche) und Schilksee (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schilksee/Strande, Kindergarten Anker­platz) in Betrieb.

 

Zusammen mit dem unterjährigen Platzausbau in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege werden nach Umsetzung der bereits beschlosse­nen Maßnahmen sowie der Handlungsvorschläge gemäß dieser Beschlussvorlage erstmalig im Jahr 2016 deutlich mehr als 15.000 Be­treuungsplätze in der Landeshauptstadt Kiel zur Verfügung stehen:

 

Kohorte/

Betreuungsform

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Plan
2016

Plan
2017

Plan
2018

U3

Kitas

975

1.408

1.603

1.790

1.896

2.063

2.103

2.148

2.148

Tagespflege

562

514

578

552

519

479

504

529

554

Summe

1.537

1.922

2.181

2.342

2.415

2.542

2.607

2.677

2.702

Ele-

mentar

Kitas

6.245

6.444

6.506

6.594

6.646

6.759

7.109

7.262

7.262

Kindergarten-
ähnlich

144

91

54

16

16

16

16

16

16

Tagespflege

27

24

17

18

27

21

21

21

21

Summe

6.416

6.559

6.577

6.628

6.689

6.796

7.146

7.299

7.299

Schul-

kind-

be­tr.

Hort

1.259

1.149

1.137

1.071

1.004

923

903

895

895

Betreute GS

1.190

1.358

1.692

1.741

2.001

2.101

2.290

2.290

2.290

Gebundene GTS

821

1.071

1.262

1.337

1.331

1.367

1.367

1.367

1.367

Offene GTS bedarfsorient.

0

0

60

62

240

395

555

555

555

Offene GTS

665

485

662

670

617

753

666

666

666

Sonstige

Schulkindbetr.

81

113

113

105

85

84

84

84

84

Tagespflege

9

7

13

17

4

4

4

4

4

Summe

4.025

4.183

4.939

5.003

5.282

5.627

5.869

5.861

5.861

Plätze gesamt

11.978

12.664

13.697

13.973

14.386

14.965

15.622

15.837

15.862

 

Die Summen „Plan 2018“ stellen lediglich Planzahlen und noch keine verbindlichen Ergebnisse auf Grundlage der Handlungsvorschläge dieser Bedarfsplanung dar. Zudem ist bei den Angaben zur Schulkindbetreuung zu beachten, dass die unterschiedlichen Betreuungsangebote stets für das jeweils kommende Kindergarten- und Schuljahr beziffert werden können, da weitergehende Planungen sehr stark von verschiedenen Faktoren abhängen, z. B dem Anmeldeverhalten von Eltern, den Bedarfen der Schulkinder oder den zukünftigen Raumkapazitäten. Eine An­passung der Ziele erfolgt durch die jährlich stattfindende Bedarfsplanung für Kindertagesbetreu­ung.

 

Da mit einem weiteren Wachstum der Bevölkerung zu rechnen ist, gibt es schon jetzt weitere Überlegungen zum Platzausbau in verschiedenen Sozialräumen und mit unterschiedlicher zeitlicher Perspektive, um auf die steigende Nachfrage reagieren zu können. Dies bedeutet zum ei­nen, die Anzahl von Plätzen in qualifizierter Ta­ges­pflege weiterhin bedarfsgerecht zu erhöhen. Zum anderen sind in Kindertageseinrichtungen der Stadtteile Pries, Blücherplatz, Gaarden-Ost und Elmschenhagen bereits Maßnahmen zur Erwei­terung um einzelne Gruppen angedacht. Es handelt sich hierbei um Erweiterungen, die freie Trä­ger durch einen An- oder Umbau von Bestandsgebäuden oder durch Anmietung neuer Räumlich­keiten ermöglichen würden. Zusätzlich erfolgt eine Kooperation zwischen Jugendamt und Stadtplanungsamt, mit dem Ziel, stadtweit vakante Grundstü­cke zu eruieren, die für Neubauten zur Verfügung stehen.

 

Je nach Beschaffenheit der Fläche wird stets auch eine kombinierte Nutzung von Gebäuden in Be­tracht gezogen, sodass z. B. im Erdgeschoss eine Kindertageseinrichtung und im Obergeschoss Wohnraum errichtet werden könnte.

 

Im Kieler Süden stellt sich die Situation aufgrund der geplanten großflächigen Neubautätigkeit noch einmal besonders dar: Für Meimersdorf wurde in der vergangenen Bedarfsplanung hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung von drei möglichen Szenarien aufgrund unterschiedlich starker Bautätigkeit ausgegangen. Mit Beschluss des Bauausschusses zur Bereichsplanung im Kieler Süden (Drs. 0852/2015) wurde Ende letzten Jahres jedoch eine veränderte Entwicklungsabfolge der Wohnbauabschnitte festgelegt, die wiederum Auswirkungen auf die zu erwartende Einwoh­nerentwicklung ab dem Jahr 2020 hat. Aus diesem Grund sind zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen bezüglich des genauen Bedarfes an Betreuungsplätzen ab dem Jahr 2020 möglich, da die Auswertung der veränderten Datenlage aus bedarfs­planerischer Perspektive noch nicht abgeschlossen ist. Die bisherigen Aussagen zur voraussichtlich benö­tigten sozialen sowie bildungsbezogenen Infrastruktur im Stadtteil Meimersdorf können den neuen Entwicklun­gen jedoch angepasst werden und Berücksichtigung in den erforderlichen städtebaulichen Ver­trägen finden. Durch die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Ämter kann der Ausbau des Betreuungsangebotes auf diese Weise bereits sehr frühzeitig geplant und be­darfsorien­tiert um­gesetzt werden.

 

Um das Ausbauziel von 40 % in der Alterskohorte der unter 3-jährigen Kinder zu erreichen wird schon jetzt ein weiterer Platzausbau geplant. Für Elementarkinder bezogen auf 3,5 Jahrgänge wird eine bedarfsgerechte Vollversorgung angestrebt. Trotz des vorangetriebenen Ausbaus der Schulkindbetreuung wird die für 2016 geplante Versorgungsquote von 74,1 % den Bedarf im Grundschulbereich voraussichtlich nicht decken nnen. Perspektivisch wird in dieser Kohorte daher weiterhin eine Versorgungsquote von 80 % das Ziel sein. Der Platzausbau in allen drei Ko­horten ist zwar zum Teil mit Maßnahmen unterlegt, aber aktuell noch nicht konkret geplant und kann deshalb nicht in die vorliegende Kalkulation mit einfließen. Neue Beschlüsse werden unterjährig gefasst oder im Rahmen der Haushaltsberatungen Ende 2016 erwirkt.

 

Kiel als kinder- und familienfreundliche Stadt hat auch künftig das Ziel, ausreichende bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 0 bis unter 10 Jah­ren zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Bildungsförderung zur Vergung zu stellen.

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

 


[1] DaZ = Deutsch als Zweitsprache

[2] Zweite Nachtragsvereinbarung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Umsetzung der Förderprogramme zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und für Kinder über 3 Jahren durch das Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ und durch das Landesinvestitionsprogramm zum Ausbau der Kindertagesbetreuung.

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Anlagen

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