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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0295/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Das nachfolgend beschriebene  Verfahren für den „Migrationsfonds Kultur“ wird beschlossen:

 

Bewerbungennnen formlos schriftlich beim Amt für Kultur und Weiterbildung eingereicht werden. Annahmeschluss ist der 15. September. Antragstellende sind Akteure der Migrantenkultur (Migranten-Organisationen, Einrichtungen, die mit Migranten arbeiten, Einzelpersonen mit Flüchtlingsstatus). Mindestanforderung ist die Kurzbeschreibung des Projektes, die Benennung eines Kooperationspartners in Kiel und eine Kostenaufstellung. Als Kooperationspartner können Kieler Kultureinrichtungen in öffentlicher oder privater Trägerschaft benannt werden. Die Kooperationspartner müssen eine Erklärung zu ihrem Projektbeitrag abgeben.

Die schriftlichen Bewerbungen werden durch eine Jury bewertet. Die Jury wird gebildet aus insgesamt 7 Mitgliedern, davon 4 aus dem Kulturausschuss und 3 aus dem Ausschussr Soziales, Wohnen und Gesundheit. Die Jury-Mitglieder werden vom jeweiligen Ausschuss benannt.

Die Jury kann Bewerberinnen und Bewerber zur Anhörung einladen.

Die Entscheidung der Jury gilt als Beschluss zur Freigabe der Mittel durch beide Ausschüsse.

Die Mittel werden in Form eines Anerkennungsbetrags (10 x 1.000 €) für Kooperationsprojekte zwischen Akteuren der Migrantenkultur und Kieler Kultureinrichtungen ausgezahlt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Mit Haushaltsbeschluss vom 11.12.2014 und erneut am 18.02.2016 hat die Landeshauptstadt Kiel 10.000 €hrlich für Projekte zur kulturellen Betätigung von Migrantinnen und Migranten („Migrationsfonds Kultur“) bereitgestellt

Gemäß Haushaltsbeschluss sollen die Mittel in he von bis zu 1.000 € pro Projekt gewährt werden.

 

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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