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Antrag der Verwaltung - 0327/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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10.05.2016
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11.10.2016
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Bereit
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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19.05.2016
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Das Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) novelliert mit Inkrafttreten das bisherige Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundegesetz – GefHG). Daher sind in § 7 Abs. 2 Satz 1 der Hundesteuersatzung die bisherigen §§ 8 und 11 GefHG durch die §§ 4 und 13 HundeG zu ändern.
Durch das Inkrafttreten des HundeG sind mit der 2. Nachtragssatzung die gesetzlichen Bestimmungen in der Hundesteuersatzung anzupassen.
Der § 7 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Für Hunde nach § 5 wird ausschließlich eine Ermäßigung auf 126,-- € jährlich und nur dann gewährt, wenn diese Hunde unmittelbar vor Anschaffung auf Dauer im Tierheim des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung Korp. untergebracht waren, die Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest i. S. d. § 13 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) und die Sachkunde des Erwerbers i. S. d. § 4 HundeG nachgewiesen wurde“.
Wolfgang Röttgers
Stadtrat
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 kB
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