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Antrag der Verwaltung - 0349/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Zuständigkeitsbereiche für die Toni-Jensen-Grundschule und die Adolf-Reichwein-Schule
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Amt für Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Sport
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Kenntnisnahme
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12.05.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.05.2016
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Einleitung
Mit Einführung des seinerzeit neuen Schulgesetzes im Jahr 2007 veränderte sich das Anmeldeverfahren, insbesondere an den Grundschulen, deutlich. Gab es bisher Schuleinzugsbezirke und damit unveränderlich festgelegte örtlich zuständige Schulen, dürfen Eltern seit dem Schuljahr 2007/2008 die Schule für ihre Kinder aus dem vorhandenen Angebot auswählen.
§ 24 Schulgesetz Schleswig-Holstein:
„(1) Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler wählen im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen, weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Förderzentren aus. Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Schule aufzunehmen.
(2) Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder und Jugendlichen ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest. …“
Die freie Schulwahl stellt ein hohes Gut dar und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Erreichen der Kapazitätsgrenzen, eingeschränkt werden. Gleichzeitig hat der Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass alle schulpflichtigen Kieler Kinder erfasst und wohnortnah beschult werden können. Der Schulträger benötigt darüber hinaus Planungssicherheit für eine tragfähige Schulentwicklungsplanung. Daher sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit Langem zuständige Schulen und Zuständigkeitsbereiche (Schulbezirke) festgelegt, die die Erfassung der schulpflichtigen Kinder gewährleisten und den Eltern Rechtssicherheit geben, dass ihre Kinder möglichst wohnortnah beschult werden können.
Aktuelle Situation
Aus der beigefügten Karte (Anlage 2) ist ersichtlich, dass nahezu jede Grundschule einen eigenen Schulbezirk hat. Lediglich in Kiel-Mettenhof teilen sich die Schule am Göteborgring und die Schule am Heidenberger Teich einen Schulbezirk. Selbiges zeigt sich auch in Kiel-Dietrichsdorf mit der Adolf-Reichwein-Schule und der Toni-Jensen-Grundschule.
Diese Situation ist historisch bedingt:
Die Schule am Göteborgring und die Toni-Jensen-Grundschule waren als gebundene Ganztagsschulen seinerzeit sogenannte Angebotsschulen. Das damals geltende Recht sah vor, Eltern in ihrem Schuleinzugsbezirk die Wahl zu geben, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule oder an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Mit Einführung der grundsätzlichen Wahlfreiheit ist diese Regelung obsolet. Daher sieht das aktuelle Schulgesetz in § 24 (2) vor, jeweils einer Schule einen Schulbezirk zuzuweisen:
„Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest.“
Es ist daher aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich, die Schulbezirke so aufzuteilen, dass jede Schule einen eigenen Schulbezirk erhält.
Bei der Trennung eines Schulbezirks ist zu gewährleisten, dass der Schulweg zur zuständigen Schule eine Länge von 2 Kilometern möglichst nicht überschreitet. Die prognostizierten Schülerzahlen sollen in Einklang mit den räumlichen Gegebenheiten der Schulgebäude stehen.
Zur Bewertung der räumlichen Kapazitäten wird von einer Klassenstärke von 26 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Da diese Zahl gesetzlich nicht festgelegt ist, kann bei Bedarf die Klassenstärke auf maximal 29 Schülerinnen und Schüler (analog Ziff. 1.1 der Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale) erhöht werden.
Neumühlen-Dietrichsdorf
Grundsätzlich geht die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2014 davon aus, dass die Zahl der 6-Jährigen, und damit die Zahl der schulpflichtigen Kinder im gesamten Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf steigen wird. Die beiden vorhandenen Grundschulen haben ausreichende Kapazitäten, um allen Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtteil einen Schulplatz anbieten zu können:
Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf | |||
gemäß Bevölkerungsprognose bis 2034 | |||
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Schuljahr | 6-Jährige | Bauliche Kapazität | Freie Kapazität |
2017/2018 | 98 | 130 | -32 |
2018/2019 | 127 | 130 | -3 |
2019/2020 | 108 | 130 | -22 |
2020/2021 | 112 | 130 | -18 |
2021/2022 | 115 | 130 | -15 |
2022/2023 | 116 | 130 | -14 |
2023/2024 | 118 | 130 | -12 |
2024/2025 | 119 | 130 | -11 |
2025/2026 | 120 | 130 | -10 |
2026/2027 | 121 | 130 | -9 |
2027/2028 | 121 | 130 | -9 |
2028/2029 | 123 | 130 | -7 |
2029/2030 | 121 | 130 | -9 |
2030/2031 | 122 | 130 | -8 |
2031/2032 | 123 | 130 | -7 |
2032/2033 | 124 | 130 | -6 |
2033/2034 | 124 | 130 | -6 |
Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf bis
2034
Aus der beigefügten Anlage 1 wird ersichtlich, wie die Schulbezirke zukünftig angeordnet werden sollen. Grundlage für diese Aufteilung bildet die Stammliste des Kieler Bürger- und Ordnungsamtes, die alle Kinder erfasst, die aktuell in Neumühlen-Dietrichsdorf gemeldet sind und innerhalb der nächsten 6 Jahre schulpflichtig werden.
Bei diesem Zuschnitt entwickelt sich die Zahl der 6-Jährigen, die einen Rechtsanspruch auf Beschulung in der für sie zuständigen Schule haben, für die beiden Grundschulen in den kommenden Jahren wie folgt:
Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf nach Neuschneidung der Schulbezirke pro Schule | |||
gemäß EMA-Stammlisten, Stand 15.08.2015 | |||
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| Toni-Jensen-Grundschule | Adolf-Reichwein-Schule |
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Schuljahr | Baul. Kap. = 78 | Baul. Kap. = 52 | Summe |
2017/2018 | 53 | 29 | 82 |
2018/2019 | 48 | 52 | 100 |
2019/2020 | 65 | 37 | 102 |
2020/2021 | 77 | 52 | 129 |
2021/2022 | 57 | 59 | 116 |
Für den Bezirk der Adolf-Reichwein-Schule zeichnet sich ab, dass die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk bis zum Schuljahr 2021/2022 in Einklang mit den Kapazitäten einer 2-zügigen Grundschule steht.
Im Schuljahr 2021/2022 übersteigt die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk leicht die Kapazitäten.
Sofern sich bis dahin keine Veränderung der Anzahl schulpflichtiger Kinder ergeben hat und alle Eltern in dem Schulbezirk ihre Kinder an der Adolf-Reichwein-Schule anmelden, wird die Schule hierfür eine Lösung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten finden.
An der Toni-Jensen-Grundschule steht die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk in Einklang mit den Kapazitäten einer 3-zügigen Grundschule.
Schulweg:
Aufgrund der Größe des Stadtteils und der Lage der Schulen ist es ausgeschlossen, allen Schülerinnen und Schülern einen Schulweg von unter zwei Kilometern zu ermöglichen. Das Gebiet der Siedlung Oppendorf liegt nicht in direkter räumlicher Beziehung zum restlichen Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, daher ist für die Schülerinnen und Schüler aus diesem Gebiet ein Schulweg von weniger als 2 Kilometern nicht realisierbar. Schulen in anderen Stadtteilen bieten den Schülerinnen und Schüler der Siedlung Oppendorf keine Alternative für einen kürzeren Schulweg, da auch diese Schulen weit über 2 Kilometer entfernt liegen.
Von einem Schulweg über zwei Kilometern sind jedes Jahr durchschnittlich 5 Schülerinnen und Schüler betroffen.
Für die übrigen Schülerinnen und Schüler liegt der weiteste Schulweg zu der jeweils zuständigen Schule bei ca.1,4 Kilometern.
Die Stellungnahme der Schulaufsicht gem. § 24 SchulG ist beigefügt (Anlage 4). Die Veränderung der Schulbezirke wurde vorab den beteiligten Schulen, den Elternvertretungen und dem Ortsbeirat mitgeteilt und veranschaulicht. Es wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.
Die Schulwegsicherung erfolgt in einem nächsten Schritt.
Ausblick:
Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2014 geht davon aus, dass die Einwohnerzahl der 6-Jährigen in den nächsten Jahren steigen wird. Ob bzw. inwiefern sich darüber hinaus die aktuelle Flüchtlingssituation auf die Bevölkerungsstruktur in Neumühlen-Dietrichsdorf auswirkt, ist zurzeit nicht abzusehen. Anhand der Stammlisten wird der Schulträger die Bevölkerungsentwicklung sehr genau verfolgen.
Kiel-Mettenhof
In Kiel-Mettenhof ist die Aufteilung des Schulbezirks erheblich schwieriger. Zum Einen wirkt sich die Zahl der Geflüchteten bereits jetzt beträchtlich auf die Schulen aus. Zum Anderen wird es auf Dauer nicht auskömmlich sein, nur den Grundschulbereich mit der Schule am Göteborgring und der Schule am Heidenberger Teich zu betrachten. Es wird vielmehr erforderlich sein, den Stadtteil Mettenhof in seiner Gesamtheit zu analysieren, zu bewerten und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Der Schulträger und die Schulaufsicht haben daher gemeinsam die Planung für Mettenhof für das Schuljahr 2018/2019 vorgesehen.
Renate Treutel
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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207,8 kB
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479,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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74,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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148,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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329,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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335,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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7,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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298,4 kB
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