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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0349/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Den neuen Grenzen für die jeweils zuständige Schule laut der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt. Die neuen Grenzen bilden die Grundlage für die Anmeldung der Erstklässler zum Schuljahr 2017/2018.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Einleitung

 

Mit Einführung des seinerzeit neuen Schulgesetzes im Jahr 2007 veränderte sich das Anmeldeverfahren, insbesondere an den Grundschulen, deutlich. Gab es bisher Schuleinzugsbezirke und damit unveränderlich festgelegte örtlich zuständige Schulen, dürfen Eltern seit dem Schuljahr 2007/2008 die Schule für ihre Kinder aus dem vorhandenen Angebot aushlen.

 

§ 24 Schulgesetz Schleswig-Holstein:

 

(1) Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler wählen im Rahmen der von der Schulaufsichtsbehörde nach Anhörung des Schulträgers festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot an Grundschulen, weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Förderzentren aus. Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Schule aufzunehmen.

 

(2) Zuständig ist eine Schule des Schulträgers, in dessen Gebiet die zum Schulbesuch verpflichteten Kinder und Jugendlichen ihre Wohnung haben. Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest. …“

 

Die freie Schulwahl stellt ein hohes Gut dar und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. Erreichen der Kapazitätsgrenzen, eingeschränkt werden. Gleichzeitig hat der Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass alle schulpflichtigen Kieler Kinder erfasst und wohnortnah beschult werden können. Der Schulträger benötigt darüber hinaus Planungssicherheit für eine tragfähige Schulentwicklungsplanung. Daher sind in der Landeshauptstadt Kiel bereits seit Langem zuständige Schulen und Zuständigkeitsbereiche (Schulbezirke) festgelegt, die die Erfassung der schulpflichtigen Kinder gewährleisten und den Eltern Rechtssicherheit geben, dass ihre Kinder glichst wohnortnah beschult werden können.

 

Aktuelle Situation

 

Aus der beigefügten Karte (Anlage 2) ist ersichtlich, dass nahezu jede Grundschule einen eigenen Schulbezirk hat. Lediglich in Kiel-Mettenhof teilen sich die Schule am Göteborgring und die Schule am Heidenberger Teich einen Schulbezirk. Selbiges zeigt sich auch in Kiel-Dietrichsdorf mit der Adolf-Reichwein-Schule und der Toni-Jensen-Grundschule.

 

Diese Situation ist historisch bedingt:

Die Schule am Göteborgring und die Toni-Jensen-Grundschule waren als gebundene Ganztagsschulen seinerzeit sogenannte Angebotsschulen. Das damals geltende Recht sah vor, Eltern in ihrem Schuleinzugsbezirk die Wahl zu geben, ob sie ihr Kind an einer Ganztagsschule oder an einer Regelschule beschulen lassen möchten. Mit Einführung der grundsätzlichen Wahlfreiheit ist diese Regelung obsolet. Daher sieht das aktuelle Schulgesetz in § 24 (2) vor, jeweils einer Schule einen Schulbezirk zuzuweisen:

Sind mehrere Schulen einer Schulart vorhanden, legt der Schulträger mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde die zuständige Schule fest.“

 

Es ist daher aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich, die Schulbezirke so aufzuteilen, dass jede Schule einen eigenen Schulbezirk erhält.

 

Bei der Trennung eines Schulbezirks ist zu gewährleisten, dass der Schulweg zur zuständigen Schule eine Länge von 2 Kilometern möglichst nicht überschreitet. Die prognostizierten Schülerzahlen sollen in Einklang mit den räumlichen Gegebenheiten der Schulgebäude stehen.

 

Zur Bewertung der räumlichen Kapazitäten wird von einer Klassenstärke von 26 Schülerinnen und Schülern ausgegangen. Da diese Zahl gesetzlich nicht festgelegt ist, kann bei Bedarf die Klassenstärke auf maximal 29 Schülerinnen und Schüler (analog Ziff. 1.1 der Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale) erhöht werden.

 

Neumühlen-Dietrichsdorf

Grundsätzlich geht die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2014 davon aus, dass die Zahl der 6-Jährigen, und damit die Zahl der schulpflichtigen Kinder im gesamten Stadtteil Neuhlen-Dietrichsdorf steigen wird. Die beiden vorhandenen Grundschulen haben ausreichende Kapazitäten, um allen Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtteil einen Schulplatz anbieten zu können:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf

gemäß Bevölkerungsprognose bis 2034

 

 

 

 

Schuljahr

6-Jährige

Bauliche Kapazität

Freie Kapazität

2017/2018

98

130

-32

2018/2019

127

130

-3

2019/2020

108

130

-22

2020/2021

112

130

-18

2021/2022

115

130

-15

2022/2023

116

130

-14

2023/2024

118

130

-12

2024/2025

119

130

-11

2025/2026

120

130

-10

2026/2027

121

130

-9

2027/2028

121

130

-9

2028/2029

123

130

-7

2029/2030

121

130

-9

2030/2031

122

130

-8

2031/2032

123

130

-7

2032/2033

124

130

-6

2033/2034

124

130

-6

 

 

Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf bis

2034

Aus der beigefügten Anlage 1 wird ersichtlich, wie die Schulbezirke zukünftig angeordnet werden sollen. Grundlage für diese Aufteilung bildet die Stammliste des Kieler Bürger- und Ordnungsamtes, die alle Kinder erfasst, die aktuell in Neumühlen-Dietrichsdorf gemeldet sind und innerhalb der nächsten 6 Jahre schulpflichtig werden.

 

Bei diesem Zuschnitt entwickelt sich die Zahl der 6-Jährigen, die einen Rechtsanspruch auf Beschulung in der für sie zuständigen Schule haben, für die beiden Grundschulen in den kommenden Jahren wie folgt:

 

 

Erwartete Erstklässler in Neumühlen-Dietrichsdorf

nach Neuschneidung der Schulbezirke pro Schule

gemäß EMA-Stammlisten, Stand 15.08.2015

 

 

 

 

 

Toni-Jensen-Grundschule

Adolf-Reichwein-Schule

 

Schuljahr

Baul. Kap. = 78

Baul. Kap. = 52

Summe

2017/2018

53

29

82

2018/2019

48

52

100

2019/2020

65

37

102

2020/2021

77

52

129

2021/2022

57

59

116

 

 

 

r den Bezirk der Adolf-Reichwein-Schule zeichnet sich ab, dass die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk bis zum Schuljahr 2021/2022 in Einklang mit den Kapazitäten einer 2-zügigen Grundschule steht.

 

Im Schuljahr 2021/2022 übersteigt die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk leicht die Kapaziten.

Sofern sich bis dahin keine Veränderung der Anzahl schulpflichtiger Kinder ergeben hat und alle Eltern in dem Schulbezirk ihre Kinder an der Adolf-Reichwein-Schule anmelden, wird die Schule hierfür eine Lösung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten finden.

 

 

An der Toni-Jensen-Grundschule steht die Zahl der 6-Jährigen im Schulbezirk in Einklang mit den Kapazitäten einer 3-zügigen Grundschule.

 

Schulweg:

Aufgrund der Größe des Stadtteils und der Lage der Schulen ist es ausgeschlossen, allen Schülerinnen und Schülern einen Schulweg von unter zwei Kilometern zu ermöglichen. Das Gebiet der Siedlung Oppendorf liegt nicht in direkter räumlicher Beziehung zum restlichen Stadtteil Neumühlen-Dietrichsdorf, daher ist für die Schülerinnen und Schüler aus diesem Gebiet ein Schulweg von weniger als 2 Kilometern nicht realisierbar. Schulen in anderen Stadtteilen bieten den Schülerinnen und Schüler der Siedlung Oppendorf keine Alternative für einen kürzeren Schulweg, da auch diese Schulen weit über 2 Kilometer entfernt liegen.

 

Von einem Schulweg über zwei Kilometern sind jedes Jahr durchschnittlich 5 Schülerinnen und Schüler betroffen.

 

r die übrigen Schülerinnen und Schüler liegt der weiteste Schulweg zu der jeweils zuständigen Schule bei ca.1,4 Kilometern.

 

Die Stellungnahme der Schulaufsicht gem. § 24 SchulG ist beigefügt (Anlage 4). Die Veränderung der Schulbezirke wurde vorab den beteiligten Schulen, den Elternvertretungen und dem Ortsbeirat mitgeteilt und veranschaulicht. Es wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeumt. Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.

 

Die Schulwegsicherung erfolgt in einem nächsten Schritt.

 

 

Ausblick:

Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2014 geht davon aus, dass die Einwohnerzahl der 6-Jährigen in den nächsten Jahren steigen wird. Ob bzw. inwiefern sich darüber hinaus die aktuelle Flüchtlingssituation auf die Bevölkerungsstruktur in Neumühlen-Dietrichsdorf auswirkt, ist zurzeit nicht abzusehen. Anhand der Stammlisten wird der Schulträger die Bevölkerungsentwicklung sehr genau verfolgen.

 

Kiel-Mettenhof

In Kiel-Mettenhof ist die Aufteilung des Schulbezirks erheblich schwieriger. Zum Einen wirkt sich die Zahl der Geflüchteten bereits jetzt beträchtlich auf die Schulen aus. Zum Anderen wird es auf Dauer nicht auskömmlich sein, nur den Grundschulbereich mit der Schule am Göteborgring und der Schule am Heidenberger Teich zu betrachten. Es wird vielmehr erforderlich sein, den Stadtteil Mettenhof in seiner Gesamtheit zu analysieren, zu bewerten und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

 

Der Schulträger und die Schulaufsicht haben daher gemeinsam die Planung für Mettenhof für das Schuljahr 2018/2019 vorgesehen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

Stadträtin

 

 

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Anlagen

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