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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0390/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:
 

Der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 123.498,99 EUR beim Sachkonto 54891000 Verzinsung von zurückzuzahlenden Beträgen im Teilplan 612 für Zinszahlungen für die Fördermaßnahmen Verkehrsrechnersystem und Bau eines Radwegs am Straßenzug Radewisch mit der Deckung aus dem Sachkonto 52210100 Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkeinrichtungen im Teilplan 541 wird gem. § 95 d Gemeindeordnung zugestimmt.

 

Die Deckung aus dem Sachkonto 52210100 Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkeinrichtungen im Teilplan 541 ist möglich, weil noch nicht alle Mittel gebunden sind.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Aus dem Programm „Förderung kommunaler Straßenbauvorhaben“ hat die Landeshauptstadt Kiel für die Maßnahme „Verkehrsrechnersystem, II. Bauabschnitt, 1. Erweiterung“ und für die Maßnahme „Bau eines Radweges am Straßenzug Radewisch (K16)“ Fördermittel erhalten.

Überzahlte Fördermittel sind bereits zurückgezahlt.

 

Für die Maßnahme „Verkehrsrechnersystem, II. Bauabschnitt, 1. Erweiterung“ wurden
150.800 EUR GVFG-SH-Mittel und 11.800 EUR FAG-Mittel an das Finanzministerium Schleswig-Holstein gezahlt.

Mit Datum vom 07.03.2016 fordert der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nach Prüfung der Verwendungsnachweise Zinsen in Höhe von 110.081,19 EUR für die überzahlten GVFG-SH-Mittel und 8.538,57 EUR für die überzahlten FAG-Mittel.

 

Für die Maßnahme „Bau eines Radweges am Straßenzug Radewisch (K16)“ wurden
25.000 EUR GVFG-SH-Mittel und 2.000 EUR FAG-Mittel an das Finanzministerium Schleswig-Holstein gezahlt.

Mit Datum vom 04.03.2016 fordert der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein nach Prüfung der Verwendungsnachweise Zinsen in Höhe von 4.482,75 EUR für die für die überzahlten GVFG-SH-Mittel und 396,48 EUR für die überzahlten FAG-Mittel.
Die Prüfung der Zinsberechnungen hat ergeben, dass die Forderungen zu Recht bestehen, sie sind unabweisbar.
 

Die Deckung aus dem Sachkonto 52210100 Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkeinrichtungen im Teilplan 541 ist möglich, weil noch nicht alle Mittel gebunden sind.

 

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers
Stadtrat

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