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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1080/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der vorgelegten Planung zur Baumaßnahme Projensdorfer Straße für den Abschnitt zwischen Langenrade und Westring wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit der Geschäftlichen Mitteilung 0551/2016 hat der Bauausschuss die Beantragung der Deckenerneuerungen für das Jahr 2017 zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme Projensdorfer Straße soll nun, wie beantragt, im Jahr 2017 umgesetzt werden. Im Zuge der o. g. Maßnahme sollen darüber hinaus notwendige bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Diese dienen insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit sowie der Radverkehrsförderung.

 

Die Projensdorfer Straße (K 10) ist gekennzeichnet durch einen mangelhaften Zustand der Oberflächen. Daher erfolgt zwischen Langenrade und Westring auf einer Länge von rd. 1065 m eine Fahrbahndeckenerneuerung.

Im Zuge dieser Maßnahme ist zusätzlich einen barrierefreier Umbau der Querung in der Gurlittstraße vorgesehen. Die Bushaltestellen Steenbeker Weg (4 Stück) werden barrierefrei umgebaut und im Bereich der Ein- und Ausfahrt B 503 ist ein Fahrradschutzstreifen auf der Nordseite der Fahrbahn vorgesehen. Die Einmündung der Projensdorfer Straße 96-102 wird angepasst.

 

Aufgrund des insbesondere vom OBR Steenbek-Projensdorf immer wieder vorgetragenen hohen Parkdrucks im Quartier ist der Umbau der vorhandenen Längsparkplätze zu Senkrechtparkplätzen vorgesehen. Durch den Umbau rde sich die Anzahl der Parkplätze von derzeit etwa 50 auf voraussichtlich 95 Parkplätze erhöhen. Die Fachverwaltung hat diese Erhöhung des Parkplatzangebots angesichts früherer Diskussionen im OBR Steenbek-Projensdorf für erforderlich gehalten.

 

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragsfähige Ausbaumaßnahme nach den Vorschriften des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG). Daher ergibt sich für die Anlieger ein prozentualer Anteil am beitragsfähigen Aufwand für die Teileinrichtung Fahrbahn in Höhe von 50 %.

 

Beteiligungen

Die Beteiligung der zuständigen Ortsbeiräte (Wik und Steenbek-Projensdorf) hat stattgefunden. Im Zuge beider Ortsbeiratssitzungen wurden die durch den beitragsfähigen Aufwand betroffenen Anlieger informiert.

 

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf hat den vorliegenden Plan in seiner Sitzung am 07.12.2016 zur Kenntnis genommen. Die Fahrbahndeckenerneuerung wird grundtzlich befürwortet. Im Zuge der Sitzung wurden Teile der Planung kontrovers diskutiert. Der Wegfall von Parkplätzen gegenüber der Anschlussstelle B 503 wurde kritisch hinterfragt. Des Weiteren wurde gefordert, die anvisierte Markierung von Längsparkplätzen zu Senkrechtparkplätzen im Bereich zwischen der Bushaltstelle Steenbeker Weg und dem Ende der Baustrecke zu unterlassen.

 

Die Ortsbeirat Wik hat den vorliegenden Plan in seiner Sitzung am 16.12.2016 zur Kenntnis genommen. Die grundsätzliche Fahrbahndeckenerneuerung wurde einstimmig befürwortet. Auch hier wurden im Zuge der Sitzung über die Markierung der Senkrechtparkplätze kontrovers diskutiert. Zu diesen Markierungen will der Ortsbeirates Wik zu einem späteren Zeitpunkt votieren.

 

Die Markierung im Bereich der Anschlussstelle B 503 wird seitens der Verwaltung geprüft und ggf. angepasst. Auf die Einrichtung der Senkrechtparkplätze wird aufgrund des Votums des territorial zuständigen Ortsbeirates Steenbek-Projensdorf verzichtet.

 

Der beitragsfähige Aufwand für die Teileinrichtung Fahrbahn in Höhe von 50 % und insbesondere der Umstand, dass die Projensdorfer Straße als Innerortsstraße klassifiziert ist, wurde durch die Anwesenden hinterfragt.

 

Auf der Projensdorfer Straße wird überwiegend Innerortsverkehr abgewickelt. Des Weiteren stellt die Straße u. a. eine Verbindungsfunktion dar. Aus diesen Gründen ist die Projensdorfer Straße als Innerortsstraße klassifiziert.

 

Kosten und Finanzierung

Die Baukosten betragen insgesamt gemäß derzeitiger Kostenschätzung ca. 1,23 Mio. €.

 

Die für die Baumaßnahmen notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 der Landeshauptstadt Kiel im Ergebnishaushalt  522 10 100 (Unterhaltung der öffentl. Straßen, Wege u. Parkplätze) eingestellt.

 

Es ist geplant, die Baumaßnahmen im Zeitraum Juli September 2017 umzusetzen.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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