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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1092/2016

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Beratungsfolge

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Seitens der Krieger Grundstück GmbH (KGG) wurde am 28.11.2016 ein Antrag auf Beseitigung von Gartenlauben und Gehölzen (B-Plan 988 „Prüner Schlag belmarktzentrum“) eingereicht.

Um eine Bebauung des Grundstückes zu verwirklichen, ist es erforderlich durch das Innenministerium die Munitions- und Kampfmittelfreiheit des Grundstücks festzustellen. Die Prüfung und Aussprache der Freigabe kann aber erst nach der oberflächigen Räumung des Geländes von Gartenhütten, Gehölzen und Bäumen erfolgen. Eine Baugenehmigung ist für die Abrissarbeiten nicht erforderlich. Aus dem vorliegendem Zeitplan des Antragstellers ist zu entnehmen, dass für dessen Einhaltung eine Freimachung des Geländes ab 2016 erfolgen muss. Im Weiteren wird deutlich, dass die bisher in den Genehmigungen festgesetzten Fristen nicht einzuhalten waren, da entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Krieger Grundstück GmbH und der Stadt Kiel eine Umsetzung der Vorhaben bis 2021 vorgesehen ist.

Aufgrund dieser Sachverhalte wurden die Baumfällgenehmigung und die beiden Ausnahmegenehmigungen zur Knickbeseitigung entsprechend angepasst, so dass eine Räumung kurzfristig erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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