Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Interfraktioneller Antrag - 0062/2020

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

Die Landeshauptstadt Kiel prüft regelhaft die Bedürftigkeit gemäß § 1 Absatz 6 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) und setzt sich bei der Bundesregierung bzw. in Gremien (z.B. Deutscher Städtetag) dafür ein, dass der Personenkreis entsprechend der Befreiungen bei einemhrungszeugnis (Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung JVKostG) von den Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises befreit wird.

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kosten für die Ausstellung eines Personalausweises sind stark gestiegen und stellen mit ihren 37,00 € (22,80 € r Menschen unter 24 Jahren)  jeweils ohne zusätzliche Kosten für die benötigten Passfotos  r die Betroffenen häufig eine erhebliche Ausgabe dar, die durch die Regelsätze der Leistungen nur unzureichend zu decken sind.

 

Die PAuswGebV ermächtigt und verpflichtet die Landeshauptstadt Kiel, bei Bedürftigkeit von der Erhebung der Gebühr abzusehen. Dieses Verfahren soll proaktiv ausgestaltet werden, damit er Menschen in schwierigen finanziellen und sozialen Lage von der Gebühr befreit. Damit soll auch verhindert werden, dass aus finanziellen Gründen auf ein amtliches gültiges Dokument verzichtet wird.

 

 

gez. Ratsherr Burkhardt Gernhuber   f.d.R.

Ratsfraktion DIE LINKE

 

 

Ratsherr Andreas Arend    f.d.R.

SPD-Ratsfraktion

 

 

Ratsherr Krumbeck     f.d.R.

Ratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 

 

Dirk Becker      f.d.R.

Maria Laatsch

Dr. Rüdiger Hannig

FDP-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Marcel Schmidt   f.d.R.

SSW-Ratsfraktion

 

 

gez. Ratsherr Ove Schröter    f.d.R.

Ratsfraktion Die FRAKTION

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...