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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1125/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Gründung einer städtischen Stadiongesellschaft für die Ertüchtigung des Holstein-Stadion hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Strukturierung des Stadionprojektes Holsteinstadion zu prüfen.
  2. die Planungen zum Bau des Stadions hinsichtlich des Umfanges und der Kosten im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes neu zu strukturieren.
  3. ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, das die Gegebenheiten vor Ort und der unmittelbaren Nachbarschaft, den Bedürfnissen des Vereins, den Anforderungen der DFL sowie denen der Stadt Kiel entspricht. Dieses ist im Rahmen des finanziellen Budgets umzusetzen.
  4. ein mögliches Betreibermodell für das zukünftige Stadion mit der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. abzustimmen.
  5. Einen Entwurf eines Gesellschaftsvertrages zu entwickeln. Zur weiteren Abstimmung wird der Einholung externen Beratungsleistungen zugestimmt.
  6. die EU-weite Ausschreibung „Konzeptwettbewerb für Nutzungsüberlassungsvertrag mit Bauverpflichtung für das Gelände des Holstein-Stadions in Kiel“ (E17252894) zur Drs. 0541/2021 aufzuheben.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Ausgangslage

Die Landeshauptstadt Kiel benötigt ein modernes für die Bundesliga taugliches Fußballstadion. Die Profifußballmannschaft (Herren) von Holstein Kiel ist am 13. Mai 2017 in die 2. Bundesliga aufgestiegen. Seitdem gibt es den Wunsch des Vereins und seiner Fans sowie die Forderung der Deutschen Fußball Liga (DFL), das Holstein-Stadion für einen Spielbetrieb der Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „Verein“ oder „Holstein Kiel“) entsprechend der Regularien in der Bundesliga anzupassen. Eine umfassende Ertüchtigung des Holstein-Stadions ist daher weiter notwendig. Ziel ist es, ein langfristiges und wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Betrieb des Stadions zu finden. Geschaffen werden soll ein modernes Fußballstadion, das die Attraktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert sowie die Klimaschutzziele der Stadt berücksichtigt. Die im Bebauungsplan festgesetzte maximale Stadionkapazität von bis zu 25.000 Plätzen beschreibt den maximalen Rahmen des Stadions. Die Ratsversammlung hat im Jahr 2017 (Drs. 0660/2017) und im Jahr 2018 (Drs. 0480/2018) mit ihren Beschlüssen bereits die Grundlage für die Weiterentwicklung dieser Pläne gelegt.

Mit diesem Ziel beschloss die Ratsversammlung am 10. Juni 2021 (Drs. 0541/2021) die Ausschreibung eines Konzeptwettbewerbs zur Entwicklung eines Modells für Planung, Bau und Betrieb des Holstein-Stadions im Rahmen eines langfristigen Nutzungsüberlassungsvertrages. Die Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen sowie die Konzeptionierung des langfristigen Betriebsmodells sollten dabei durch einen Investor auf eigenes wirtschaftliches Risiko sowie nach dem Konzept des Bieters erfolgen.

Im Rahmen der Ausschreibung gab es lediglich ein Angebot. Dieses Angebot kann nicht weiterverfolgt werden, da der Investor seine Vorstellungen zum Stadionumbau nicht mehr aufrechterhalten konnte. Das Ausschreibungsverfahren hat gezeigt, dass am Markt private Investoren wahrscheinlich derzeit nicht in der Lage sind, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln, welches den örtlichen Gegebenheiten sowie den Bedürfnissen des Vereins und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln entspricht. Die oben genannte Ausschreibung wird daher aufgehoben. Die Verwaltung hatte angekündigt, der Ratsversammlung den weiteren Fortgang zu beschreiben.

  1. Weiteres Vorgehen – neue Struktur

Neben den Grundsatzüberlegungen für die bauliche Planung des Projektes sind neue Überlegungen hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen und finanziellen Strukturierung des Projekts erforderlich. Hierzu wurden, nach der Auswertung einer Reihe von Stadionprojekten in Deutschland, Gespräche mit Vertreter*innen anderer Kommunen und dem Verein geführt. Die Beratung der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther aus Hamburg/Leipzig wurde hinzugezogen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und rechtlichen Bewertungen soll eine Neuaufstellung des Projektes zum Stadionumbau konzipiert werden.

Als Ergebnis dieser Vorüberlegungen erscheint es nicht sinnvoll und zielführend, weiterhin zu versuchen, die Planung, den Bau sowie die Verpachtung des Stadions an den Verein an einen Drittinvestor zu vergeben. Stattdessen soll geprüft werden, ob diese Rolle von einer städtischen Gesellschaft selbst wahrgenommen werden kann. Größere Flexibilität und Einflussnahme der Stadt auf den Baukörper wären dabei entscheidende Vorteile. Bis zur Gründung der städtischen Gesellschaft wird das Projekt innerhalb der Verwaltung über das Dezernat IV mit Beteiligung der Dezernate II und III gesteuert. Es ist nach der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen geplant, die wesentlichen Betreiberpflichten und -rechte des Stadions, sowohl für den Bundesligaspielbetrieb, als auch für die vorzusehende mindestens 20-prozentige anderweitige Nutzung an eine Betriebsgesellschaft zu übergeben. In dieser könnte Holstein-Kiel eine größere Verantwortung übernehmen.

Es werden im ersten Schritt verschiedene Gesellschaftsmodelle für die Stadiongesellschaft geprüft. Neben einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft wird auch die Beteiligung Dritter in Betracht gezogen, wobei die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Landeshauptstadt Kiel erhalten bleiben müssen. Möglich wären eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Kommanditgesellschaft (KG), wobei die Entscheidung von steuerlichen (z.B. Grunderwerbsteuer) und bilanzrechtlichen (z.B. Gestaltung der Verluste) Faktoren abhängen wird.

Für die Strukturierung der Stadiongesellschaft wird die Einbindung der in Aussicht gestellten privaten Mittel und die Finanzierung der Annuitäten sowie der Businessplan entscheidend sein. In Betracht käme die Hereingabe der privaten Mittel beispielsweise über eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Vereins, einer zu gründenden gemeinnützigen Gesellschaft oder Stiftung. Hierbei sind vor allem vergabe- und steuerrechtliche Aspekte zu bedenken. Des Weiteren sind die kommunale Stadiongesellschaft und das mit öffentlichen Mitteln ertüchtigte Stadiongrundstück abzusichern.

  1. Finanzen und behilfliche Aspekte

Entscheidend für das Projekt wird sein, welcher Investitionsbetrag sich aus den Planungen für den Neubau des Stadions und damit für den erforderlichen Kreditbetrag ergibt. Es ist beabsichtigt die insgesamt aufzuwendenden Mittel auf einen Höchstbetrag zu deckeln.

Soweit sich aus einem auf Grundlage realistischer Projektionen erstellten Businessplan der Stadiongesellschaft eine Wirtschaftlichkeitslücke für die Sportinfrastruktur ergeben sollte, ist es seitens der Stadt und des Landes weiterhin beabsichtigt, das Projekt mit den bisher zugesagten Mittel von insgesamt 30 Mio. Euro (11,3 Mio. Euro Landeshauptstadt Kiel, 18,7 Mio. Euro Land) zu fördern. Im Rahmen der Finanzierungsüberlegungen wird daher auch eine beihilfekonforme Gestaltung zu prüfen sein. Es sollen darüber hinaus weiterhin Mittel durch einen privaten Sponsor eingebracht werden. Der Rest des Investitionsvolumens– soweit nach der zu überarbeitenden Planung erforderlich – wird mit Krediten finanziert werden müssen. Zur Gründung der städtischen Gesellschaft soll diese mit der gesetzlich notwendigen Bareinlage von der Stadt ausgestattet werden.

Die Finanzierung der Annuitäten soll durch eine marktkonforme Pacht erfolgen, die sich aus der Überlassung des Stadions an die Nutzerin (Holstein Kiel) ergibt. Hierbei könnte ihr als Hauptnutzerin die wesentlichen Verwertungsrechte übertragen werden. Die Höhe der Pacht bestimmt insofern auch die Möglichkeiten des Kreditvolumens.

  1. Ausblick

Mit der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther, die die bisherige Ausschreibung bereits begleitet hatte, werden die weiteren Schritte derzeit vorbereitet. Hierbei spielen insbesondere gesellschafts- und beihilferechtliche Fragestellungen sowie steuerliche Belange eine zentrale Rolle. Die weitere Vorbereitung eines Gesellschaftsvertrages und die Bewertung der weiteren Fragestellungen werden noch mindestens das 1. Quartal 2023 in Anspruch nehmen. Die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen der externen Berater*innen sollen weiterhin genutzt werden.

Für die weitere Arbeit am Projekt gilt, dass alle Ergebnisse aus den Überlegungen und die konkreten weiteren Schritte der zuvor beschriebenen Maßnahmen kontinuierlich abgearbeitet und in den entsprechenden Ausschüssen beraten sowie durch die Ratsversammlung beschlossen werden.

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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