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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Ortsbeirates - 0771/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

12.07.2017

Ortsbeirat Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook

Abstimmung: Einstimmig

 

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, für die Einfahrt von der Holtenauer Str. in die Gneisenaustr. (Wrangelstr.) eine Einbahnstraßenregelung (Richtung Osten) vorzusehen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Wrangelstr. ist zwischen Gneisenaustr. und Gerhardstr. als Einbahnstraße geregelt.

Der kurze Verbindungsabschnitt zwischen Holtenauer Str. und Wrangelstr ist dagegen (als Teil der Gneisenaustr.) in beide Richtungen befahrbar. Die Einfahrt auf die Holtenauer Str. ist rechtlich nur nach Norden zulässig, diese Regelung wird aber regelmäßig missachtet.

Aus der nördlich-parallelen Esmarchstr. ist die Einfahrt auf die Holtenauer Str. sowohl nach Norden wie nach Süden zulässig. Gleiches gilt für die südlich-parallele Düppelstr., die zwischen Gerhardstr. und Holtenauer Str. als Einbahnstraße (nach Westen) geregelt ist.

Der Querungsbereich an der Haltestelle Schauspielhaus und der Kreuzungsbereich Gneisenaustr./Holtenauer Str. wird stark von Fußngern frequentiert und ist für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtlich. Dem sollte bereits mit der verkehrsrechtlichen Anordnung des Rechtsabbiegens (aus der Gneisenaustr. kommend nach Norden) begegnet werden. Diese Regelung hat (auch wegen ihrer Missachtung) nur beschränkt Erfolg. Die gänzliche Sperrung der Gneisenaustr. für den ausfahrenden Verkehr durch eine Einbahnstraßenregelung wäre daher eine konsequente Fortführung dieser Regelung. Durch eine Einbahnstraßenregelung würde die Situation um einen Verkehrsstrom entlastet. Für den (nach Norden) abflienden Verkehr bestehen mit der Esmachstr. und der Düppelstr. ausreichende Alternativen. Bei Bedarf könnte eine Ausnahmeregelung für Taxis vorgesehen werden.

 

gez. Dr. Dieter Hartwig

- Ortsbeiratsvorsitzender-

 

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